Ende 1832 zählte die Fremdenle?gion bereits sieben nach Nationalitäten getrennte Bataillone zu je etwa 500 Legionären, darunter Schweizer, Deutsche, Spanier, Italiener und Polen. Konnten die Rekruten eine Geburtsur?kunde und ein Führungszeugnis nicht vorlegen, reichten auch die mündlichen Angaben des Bewerbers. Dies war der Anfang des 1911 kodifizierten und noch heute gültigen Rechts auf Anonymität und Asyl für die Legionäre. Hauptsitz der Söldnertruppe, die im Lauf des 19. Jahrhunderts vor allem im französischen Kolonialreich eingesetzt wurde, blieb bis zur Unabhängigkeit Algeriens Sidi-Bel-Abbès.





