Nach wie vor haftet den kleineren deutschen Staaten des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts das negative Urteil einer selbstsüchtigen Politik an, das zeitgenössisch der Freiherr vom Stein über sie fällte – er sprach von ihrem „Sultanismus“ – und das später in der Geschichtsschreibung durch Heinrich von Treitschke fest verankert wurde. Dabei repräsentierten gerade sie das föderale Element in der deutschen Geschichte seit dem hohen Mittelalter und ermöglichten zudem eine erstaunliche Kulturdichte, die ihren Ausdruck in Schlössern und Kunstsammlungen sowie in der Förderung von Kunst und Wissenschaft fand.
Politisch war der Einfluss dieser kleineren Territorien gering. Und wenn es ihn gab, so lag er in der Persönlichkeit einzelner Fürsten oder ihrer Minister begründet, nicht in der Größe ihrer Länder. Zugleich scheuten sie sich, den Begriff „klein“ zu verwenden, steht er doch zu sehr in Verbindung mit „unbedeutend“. Daher wurde im politischen Sprachgebrauch der Begriff der „Mindermächtigen“ geprägt, ein formales Zugeständnis selbst an den kleinsten Landesherrn, doch noch eine Macht zu repräsentieren, aber eben eine mindere Macht.
Von den über 300 eigenständigen Territorien des Alten Reichs, die 1792 existiert hatten, überdauerte nur ein Bruchteil die einschneidenden Veränderungen der politischen Landkarte, die mit den Revolutionskriegen und der napoleonischen Herrschaft verbunden waren. Dazu gehören die zahlreichen kurzlebigen Reichsreformen und Friedensverträge ebenso wie willkürliche Entscheidungen Napoleons oder Veränderungen der politischen Landkarte, die durch den Sturz des französischen Kaisers ausgelöst wurden. Familiäre Beziehungen zu einer der Großmächte, diplomatisches Geschick, horrende Bestechungsgelder oder einfach Glück gaben den Ausschlag, waren vielfach aber keine Garantie. Alle geistlichen Territorien wurden 1803/1806 säkularisiert; zahllose Fürsten sowie 47 der vormals 51 freien Reichsstädte wurden im Zeitraum zwischen 1795 und 1815 mediatisiert und besaßen damit keine eigene Landeshoheit mehr.
Nachdem 1813 in den Befreiungskriegen die letzte Hürde, der rechtzeitige, aber nicht zu zei‧tige Wechsel von der Seite Napoleons auf jene der alliierten Mächte, genommen war, fanden sich die verbliebenen der mindermächtigen deutschen Staaten als souveräne Völkerrechtssubjekte wieder. Insgesamt handelte es sich bei dieser Gruppe zu Beginn des Wiener Kongresses um 30 souveräne deutsche Staaten unterhalb der Ebene der Königreiche (siehe Seite 31). Sie kamen zusammen auf rund 3,5 Millionen Einwohner, annähernd so viele wie das Königreich Bayern, während die Habsburgermonarchie etwa 26 Millionen, Preußen zehn Millionen, das Königreich Hannover 1,6 Millionen, das Königreich Württemberg 1,4 Millionen sowie das Königreich Sachsen und das Großherzogtum Baden je gut eine Million Einwohner zählten.





