Eine hierzulande vielzitierte Feststellung Gotthold Ephraim Lessings, der selbst Freimaurer und einer der wichtigsten Ideengeber des Freimaurerbunds in Deutschland war, lautet: „Freimaurerei war immer“. Dies mag für das Grundanliegen der Freimaurer gelten, religiöse, soziale und politische Trennungen zu überwinden und Menschen einander näherzubringen. Betrachtet man den Freimaurerbund jedoch als gesellschaftliche Assoziation, gilt dies nicht. Gegenüber mancherlei Mythen und Legenden ist der Freimaurerbund ein Produkt der Moderne. Er entstand – Formen, Ideen und Symbole aus seiner Vorgeschichte aufnehmend – zu Beginn des 18. Jahrhunderts und blickt inzwischen auf eine Entwicklung von fast 300 Jahren zurück.
Stichtag für den Übergang von der Vorgeschichte zur Geschichte der Freimaurerei ist der 24. Juni 1717, als sich vier Londoner Logen zur ersten Großloge der Welt zusammenschlossen (siehe Seite 16). Sie gab sich eine Verfassung, die nach ihrem Verfasser, dem aus Schottland stammenden presbyterianischen Geistlichen James Anderson, die „Anderson’schen Konstitutionen“ genannt werden und in Deutschland als die „Alten Pflichten“ bekannt und richtungweisend geworden sind. Die „Alten Pflichten“ enthalten die bis in die Gegenwart gültigen Grundlagen der Freimaurerei: die Verpflichtung des Freimaurers auf ein moralisch integres Handeln, den Verzicht auf trennende religiöse und politische Festlegungen sowie die Praxis der Toleranz als Grundlage von Einigkeit und Freundschaft.
Nach der Gründung der Londoner Großloge erfolgte eine stürmische Entwicklung der Freimaurerei. Schnell griff sie auf die überseeischen Gebiete Großbritanniens, vor allem die ameri‧kanischen Kolonien, über. Auch auf dem europäischen Kontinent breitete sie sich rasch aus. Selbst der früh einsetzende Widerstand der katholischen Kirche konnte die Ausbreitung nicht verhindern, zumal die päpstlichen Verurteilungen nicht in allen Bistümern veröffentlicht wurden und viele hochrangige katholische Geistliche dem Freimaurerbund angehörten, etwa Karl Theodor von Dalberg, Kurfürst-Erzbischof von Mainz und Erzbischof von Regensburg.
Die Freimaurerei stellte allerdings in keiner Periode ihrer Entwicklung eine einheitliche, klar definierbare Vereinigung dar. Dies hing mit den unterschiedlichen gesellschaftlichen und religiösen Bedingungen zusammen, unter denen sie sich entwickelte, sowie mit den voneinander abweichenden Motiven, welche die Kandidaten veranlassten, dem Bund beizutreten: soziale, philosophische, religiöse und politische Gründe, so dass in den verschiedenen Formen von Freimaurerei teils aufklärerisch-ethische, teils hermetisch-esoterische, teils christliche Grundzüge dominierten.
Das Gemeinsame der verschiedenen „Freimaurereien“ blieb durch die Zeiten hindurch die brüderliche Gemeinschaft, die geübte Verschwiegenheit (insbesondere über Rituale und Erkennungszeichen), das Setzen von Gruppengrenzen, die Trennung von Innen und Außen – kurz das „maurerische Geheimnis“. Es hatte und hat verschiedene Funktionen für die freimaurerische Gruppenbildung und ist damit von großer Relevanz auch für die Frage nach Veränderungen und Reformen der Freimaurerei. Unter diesen (auch heute noch) partiell bewusst gesetzten, partiell implizit praktizierten Funktionen des maurerischen Geheimnisses müssen bis in die Gegenwart hinein vor allem die folgenden drei hervorgehoben werden:





