Neben einigen anderen bekannten Handelsplätzen, wie Leipzig oder Bozen, verfügte auch Nürnberg schon früh über etablierte Handelsbräuche, zum Teil sogar über geschriebenes Handelsrecht. Wie andernorts wurden kaufmännische Handelsgerichte gegründet; in Nürnberg war das ab 1566 der Handelsvorstand, ein Kollegium aus vier „Marktvorstehern“. Neben erfahrenen Kaufleuten wirkten darin auch zwei Juristen mit. Der Handelsvorstand vertrat alle Kaufleute und ist damit eine der ältesten Institutionen der kaufmännischen Selbstverwaltung in Deutschland.
Nürnberg bietet sich für die Erforschung der Geschichte des Handelsrechts und der Handelsgerichtsbarkeit auch darum an, weil von dort – im Gegensatz zu anderen Handelsplätzen – sehr umfangreiches Quellenmaterial überliefert ist. Ein Teil davon sind handgeschriebene kaufmännische Rechtsgutachten, die sogenannten Pareres, von denen in Nürnberger Archiven mehrere Hundert erhalten sind.
Diese Akten der Nürnberger Handelsgerichtsbarkeit bilden die archivalische Grundlage für ein neues Forschungsprojekt an der Universität Würzburg. Geleitet wird es von Anja Amend-Traut, Professorin für Rechtsgeschichte; finanzielle Förderung kommt von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
„Sehr viele der Nürnberger Gutachten drehen sich um wechselrechtliche Fragen“, so Amend-Traut. Kein Wunder: „Der Wechsel war vom 16. bis ins 18. und 19. Jahrhundert hinein das Zahlungs- und Kreditmittel schlechthin. Die Kaufleute konnten damit an verschiedenen Orten bargeldlos Geschäfte tätigen und ihre Verbindlichkeiten über längere Zeit prolongieren.“ Aus den Gutachten wird klar, dass es sehr praktische Fragen waren, die die Kaufleute dieser Zeit bewegten und die sich mit den zur Verfügung stehenden Rechtsquellen nicht beantworten ließen.
An den Rechtsgutachten zeigt sich auch das Ansehen des Nürnberger Handelsvorstands: Pareres aus Nürnberg wurden nicht allein von Kaufleuten des Platzes erbeten, an dem die Streitsache anhängig war – gesucht und gefordert waren sie auch von in- und ausländischen Handelsplätzen, unter anderem von den Städten Frankfurt am Main, Leipzig, Wien, Breslau, Bozen, Venedig, Lyon und Amsterdam.
„Weil die Gutachten zwischen allen relevanten Handelsplätzen Europas zirkulierten, gelten sie als grundlegend für das Verständnis des zeitgenössischen Handelsrechts. Dieses war häufig nicht dem rezipierten Römischen Recht entlehnt und kaum Gegenstand wissenschaftlicher Erörterungen. Gerade Handelsstreitigkeiten sind dabei generell geeignet, sich wegen der ihnen zugrundeliegenden, vornehmlich statutarischen Regelungen bzw. gewohnheitsmäßigen Übungen von den bisherigen Erkenntnissen abzuheben“, erklärt die Würzburger Professorin. Aus diesem Grund fordern Forscher schon seit dem 19. Jahrhundert eine systematische Untersuchung der Pareres – doch bislang sind die Gutachten vor allem unter rechtshistorischen Gesichtspunkten weitgehend unerforscht geblieben.





