„Ein militärisches Eingreifen auf fremdem Staatsgebiet ist nötig, um dort Menschen in einer Notlage zu helfen“: Diese Argumentation bildet die Grundlage des Konzepts, das heutzutage als Humanitäre Intervention bezeichnet wird. Als eine Voraussetzung gilt dabei, dass die Machtstrukturen vor Ort den Gefährdeten keinen Schutz bieten können oder wollen – beziehungsweise selbst für die Lage verantwortlich sind. Inwieweit man allerdings Krieg für Menschenrechte führen darf, bleibt eine völkerrechtlich kontrovers diskutierte Frage. Denn eine klare Definition erscheint schwierig und auch ein Missbrauch des Konzepts für fragwürdige Motive ist möglich.
Blick auf die Wurzeln des Konzepts
Bereits seit einiger Zeit befasst sich auch die historische Forschung mit den humanitär begründeten Militäreinsätzen der jüngeren Vergangenheit – doch die tieferen Wurzeln des Konzepts standen bisher eher wenig im Fokus. Diesem Thema hat sich nun Julian Katz von der Philipps-Universität Marburg im Rahmen seiner Promotionsarbeit gewidmet. Sein Fokus lag dabei auf einer prominenten Auseinandersetzung der Frühen Neuzeit: Katz erforschte die historischen Quellen zum Krieg zwischen England und Spanien, der vor allem durch den gescheiterten Invasionsversuch durch die Armada im Jahr 1588 berühmt geworden ist. Die Kontrahenten an der Spitze bildeten dabei die protestantische Königin Elisabeth I. (1558 bis 1603) und der katholische König Philipp II. (1556 bis 1598).
Aus den Quellen geht hervor, dass beide Konfliktparteien im Verlauf des Krieges die Absicht ins Feld führten, fremde Untertanen im Hoheitsgebiet des Gegners schützen zu wollen. Die Begründungen basierten dabei auf den Kategorien Sicherheit, Recht und Religion beziehungsweise Konfession. Den Hintergrund bildeten die grenzübergreifenden Entwicklungen im Rahmen der Glaubenskonflikte nach der Reformation. Sie hatten zu neuen Verbindungen zwischen Herrschenden und Menschen mit gleicher Konfession in fremden Herrschaftsbereichen hervorbracht.
Argumentation mit konfessionellen Bezügen
Konkret gaben die Engländer im Rahmen der Auseinandersetzung an, den Aufständischen in den Niederlanden zu Hilfe zu eilen, da diese gegen die spanische „Unterdrückung“ aufbegehrten. Umgekehrt legitimierte der König Philipp II. seine kriegerischen Aktionen mit einem Schutz seiner Glaubensgenossen im Machtbereich Englands. „So rechtfertigte etwa eine spanische Quelle die Kriegsunternehmung mit einer erbitterten Anklage der elisabethanischen Tyrannei, unter welcher vor allem die englischen Katholiken leiden würden“, berichtet Katz.
Im Rahmen seiner Recherchen analysierte der Historiker auch, welche Formen die Behauptungen einer „fürstlichen Schutzverantwortung gegenüber ungerecht regierten Untertanen“ annahmen und wie die Gegner in der Praxis des zwischenstaatlichen Konflikts argumentierten. Wie der Historiker erklärt, zeichnen sich trotz der Parallelen zu heutigen Mustern auch Unterschiede ab. Demnach bildete der Schutz fremder Untertanen damals noch keine so festgefügten Argumentationsfiguren wie heute und Begriffe wurden offenbar noch weniger differenziert eingesetzt.





