Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs hatte die Regierung die Inflation zunächst noch bereitwillig in Kauf genommen. Sie hatte über die vermehrte Ausgabe von Banknoten die Reparationen, Staatsaufträge, Subventionen und Lohnzugeständnisse finanziert. Der soziale Frieden und die wirtschaftliche Stabilität blieben daher in der unmittelbaren Demobilisierungsphase nach dem Krieg gewahrt. Doch dann lief der Bargeldumlauf dramatisch aus dem Ruder.
Man entschloss sich zum sofortigen Handeln. Am 15. November 1923 führte die zuvor gegründete Rentenbank die Rentenmark ein. Das neue Geld wurde bewusst knapp gehalten. Gedeckt wurde es mit Hypotheken auf Grundbesitz von Gewerbe, Landwirtschaft und Industrie in Höhe von 3,2 Milliarden Goldmark. Die Rentenbank genehmigte keine weiteren Kredite. Fortan entsprach eine Rentenmark einer Billion Mark. Die Papiermark blieb aber weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel. Die Einführung der Rentenmark hatte den gewünschten psychologischen Effekt. Die Preise stabilisierten sich, das Vertrauen in die Währung wuchs. Noch bis zur Währungsreform von 1948 blieb die Rentenmark gültig.





