Folter im Namen Gottes“, mit dieser Schlagzeile warb das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ 1998 für einen Artikel über die Öffnung des vatikanischen Inquisitionsarchivs. Auf dem Titelblatt stand ein junges, in Ketten gelegtes Mädchen ängstlich einem grimmig schauenden Inquisitor gegenüber. Von einer 500jährigen grausigen Blutspur war in dem vor Fehlern strotzenden Artikel die Rede, von „Menschenjagden“, deren Dimensionen an den Nationalsozialismus gemahnten, von einer „bösartigen Geschwulst“ in der Gesellschaft des Abendlandes, deren Traditionslinie bis hin zu Gestapo, KGB und Stasi reiche. Was als historische Sachgeschichte daherkam, bediente sich ausgiebig aus dem Arsenal populärer Geschichtsmythen. Neuere Forschungen haben demgegenüber grundlegende Korrekturen am gängigen Bild der Inquisition vorgenommen.
Schon das Gründungsdatum kratzt am Mythos von der Inquisition als Ausgeburt des „finsteren“ Mittelalters. Die Epoche um 1200 wird allgemein als mittelalterliche „Blütezeit“ voller materieller und geistiger Prosperität gesehen. Die Entfaltung des Christentums barg aber zugleich den Keim neuer innerer Konflikte. Mitte des 12. Jahrhunderts entstanden die großen Ketzerbewegungen der Waldenser und der Katharer. In Oberitalien und insbesondere in Südfrankreich, wo sie vom lokalen Adel unterstützt wurden, gelang den Katharern der Aufbau einer regelrechten Gegenkirche. Die kirchliche Orthodoxie reagierte zunächst hilflos. Mit den kleineren und isolierten Ketzergruppen des 11. und frühen 12. Jahrhunderts war man noch problemlos fertig geworden. Kirchenmänner wie Bischof Wazo von Lüttich hatten Mitte des 11. Jahrhunderts mit Hinweis auf das biblische Gleichnis vom Unkraut unter dem Weizen sogar für Milde und Langmut im Umgang mit Häretikern plädiert…
Das Inquisitionsverfahren
Schon seit 1244 stand das Vorgehen der Inquisitoren in den Grundzügen fest. Nach dem „Ordo Processus Narbonnensis“, dem ersten erhaltenen Inquisitoren-Handbuch, hat der päpstliche Legat zunächst seinen Stützpunkt in der zu visitierenden Kirchenprovinz aufzurichten, um Klerus und Volk eine Generalpredigt zu halten. Im Anschluß erfolgt die Generalzitation: Die Pfarrpriester sollen alle Mitglieder ihrer Gemeinden auffordern, mögliche Vergehen vor dem Inquisitor zu bekennen. Damit verbunden war die Einräumung einer Gnadenfrist: Alle freiwillig vor dem Tribunal erscheinenden Bußwilligen können, falls sie zum Sündenbekenntnis und zur Denunziation von Glaubensgenossen bereit sind und falls es sich nicht um rückfällige Ketzer handelt, einen weitgehenden Straferlaß erreichen.
Auf der Grundlage einer ersten Runde von Verhören und Zeugenaussagen kann der Inquisitor dann einzelne Verdächtige zitieren, verhaften und verhören. Kommt im Lauf des Prozesses ihre Schuld ans Tageslicht und zeigen sie sich kooperationswillig, dann haben auch sie noch die Gelegenheit abzuschwören. Als Strafen für reumütige Ketzer kommen zeitweilige Haft, Stigmatisierung durch gelbe Stoffkreuze, öffentliche Bußrituale sowie Wallfahrten in Betracht. Unbußwillige oder rückfällige Ketzer dagegen werden dem weltlichen Arm überantwortet, damit sie der geschuldeten Strafe unterworfen werden können – seit der Ketzergesetzgebung Kaiser Friedrichs II. war damit der Scheiterhaufen gemeint. Die Rechtspraxis der Ketzerverfolger trug entscheidend zur Ausprägung eines für damalige Verhältnisse modernen Prozeßverfahrens bei. Einerseits bedurfte es jetzt nicht mehr unbedingt einer förmlichen Anklage durch eine Gegenpartei; der Richter konnte vielmehr von Amts wegen aufgrund von Denunziationen tätig werden. Andererseits stellte die Ermittlung der materiellen Wahrheit das Ziel seiner Untersuchungen dar – keine Selbstverständlichkeit in einer Zeit, in der man sich vor weltlichen Gerichten noch mit Eideshelfern freischwören oder durch Gottesurteile seine Unschuld beweisen konnte. Jetzt rückten der Augenzeugenbeweis und das Geständnis ins Zentrum der Untersuchungen. Damit kam auch die Möglichkeit der Folter ins Spiel, um einen Verdächtigen zum Geständnis zu zwingen.





