In der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts v. Chr. reichte Assyrien von Kilikien bis zum Persischen Golf und vom Toten Meer bis zum ZagrosGebirge. Dieser größte Territorialstaat, den der Vordere Orient bis dahin gekannt hatte, war in rund 70 Provinzen gegliedert. Sie wurden von Statthaltern verwaltet, die der König persönlich einsetzte und die ihm unmittelbar verantwortlich waren. Eine Vererbung der Ämter in der Familie war nicht vorgesehen, ja, es wurden dafür – um dynastisches Planen von vornherein zu unterbinden – vor allem Eunuchen ausgewählt. Das Wort des Königs, der von der Götter Gnaden herrschte, war Gesetz, und er konnte auf allen Ebenen seines Reiches direkt eingreifen. Dennoch war die Verwaltung weitestgehend dezentralisiert; die Statthalter waren in ihrem Gebiet die handlungsbevollmächtigten Stellvertreter des Königs und agierten in Routineangelegenheiten eigenständig.
Damit aber das Wissen darum, daß die eigentliche Macht im Reich vom König ausging, jedem Untertanen gegenwärtig war, stellten verschiedene Maßnahmen seine Omnipräsenz sicher. So unterhielt er im ganzen Reich Residenzen, die er im Rahmen seiner kontinuierlichen Reisetätigkeit aufsuchte. In jedem Palast lebte ein vollständiger Hofstaat, komplett mit Verwaltungs-, Versorgungs- und Unterhaltungspersonal. Zur Zeit Asarhaddons umfaßte allein der Harem der Königsresidenz in Kilizu, einer Provinzhauptstadt ohne nennenswerte Sonderstellung, mindestens 114 Hofdamen. Ob der König anwesend war, mag für den Bewohner einer Residenzstadt nicht überprüfbar gewesen sein – das Gebäude als Zeichen des Herrschaftsanspruchs war ihm aber tagtäglich gegenwärtig. Der König war zudem in Gestalt seiner Bilder in jedem wichtigen Heiligtum des Landes präsent: Seine Statuen und Stelen nahmen ihren Platz in unmittelbarer Nähe des Gottesbildes ein. Schließlich war jeder Einwohner Assyriens persönlich durch einen Eid an seinen König gebunden. Zur Eidzeremonie gehörte auch das rituelle Trinken von Wasser: Dadurch sollte der Eid – den man sich als übernatürliches Wesen vorstellte – in den Körper des Schwörenden eingehen und einen Vertragsbruch „von innen her“ unterbinden; jedesmal, wenn ein Assyrer seinen Durst stillte, würde er an seine eidliche Bindung an den König erinnert.
Die Kombination aus dezentralisierter Verwaltung und persönlicher Bindung der Bevölkerung an den König war das Rückgrat des assyrischen Reiches (siehe zur Geschichte Assurs und einem Porträt Sanheribs auch DAMALS 10–2003). Vom 14. bis zum 7. Jahrhundert bewährte sich dieses Regierungsmodell. Während der gesamten Zeit stammten die Könige aus derselben Familie, die daher zu einer der weltweit langlebigsten Dynastien zählt. Allerdings: Die Macht mußte nicht unbedingt vom Vater auf den Sohn oder gar den ältesten Sohn vererbt werden. Jeder männliche Verwandte des Königs väterlicherseits kam als Thronfolger in Frage. Unbedingte Voraussetzung war jedoch, daß der Kandidat bei bester körperlicher und geistiger Gesundheit war.
Selbst mit dieser Einschränkung waren jederzeit Dutzende möglicher Thronfolger vorhanden. Es war das Privileg des Herrschers, während seiner Regierungszeit und unter Einholung des göttlichen Willens einen Erben zu küren. Dieser konnte während seiner Kronprinzenzeit seine Macht absichern und nach dem Tod des Königs im allgemeinen mit breiter Unterstützung den Thron besteigen. Dennoch kam es immer wieder zu Thronfolgestreitigkeiten, doch wurden diese ausschließlich zwischen Mitgliedern der Königsfamilie ausgetragen. Wir wissen auch, daß Machtkämpfe bereits bei der Bestellung des Thronfolgers ausgebrochen sind: Enttäuschte Aspiranten nahmen dies wiederholt zum Anlaß, den König nach der Kür des Rivalen zu töten und so zugleich dem legitimen Kronprinzen die Macht zu entreißen.





