Die ersten deutschen Gefangenen des Zweiten Weltkriegs waren nicht Soldaten, sondern Zivilisten. Als „Feindstaatenausländer” bezeichnet, hielten sie sich bei Kriegsbeginn auf dem „falschen” Territorium auf; aus Sicherheitsgründen wurden sie verhaftet. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts war es üblich gewesen, sie entweder ausreisen oder gänzlich unbehelligt zu lassen. Im Ersten Weltkrieg glaubten dann alle Kriegsparteien, die “Feinstaatenausländer” als Risiko für die militärische Sicherheit internieren zu müssen. Gleiches geschah im Zweiten Weltkrieg – in geringem Umfang bei Kriegsbeginn Anfang September 1939, vor allem aber nach Eröffnung der Feindseligkeiten im Westen. Im Laufe des Krieges wurde so insgesamt rund 23000 deutsche Männer und 4000 Frauen festgesetzt, vorwiegend auf der Isle of Man (Großbritannien), die auch im Ersten Weltkrieg Internierungszentrum gewesen war. Es ist eine Ironie der Geschichte, daß es sich dabei oft keineswegs um deutsche Patrioten handelte, die man von Sabotage zugunsten ihres Vaterlands hätte abhalten müssen. Im Gegenteil, viele von ihnen waren deutsche Exilanten.
Deutsch-britisches Duell In der ersten Kriegshälfte – bis Mitte 1942 – gerieten nur wenige deutsche Soldaten in britische Gefangenschaft, vorwiegend Crews abgeschossener Flugzeuge und Besatzungen aufgebrachter Schiffe; zudem nach dem deutschen Angriff im Westen im Mai und Juni 1940 Heeresangehörige, die in Nordfrankreich oder Belgien gefangen genommen und über den Ärmelkanal nach Großbritannien verbracht wurden. Da den Deutschen allerdings allein beim Rückzug der Briten aus Frankreich (Frühsommer 1940) rund 44000 Briten in die Hände fielen, lag das Verhältnis der Kriegsgefangenen in der ersten Kriegshälfte mindestens bei eins zu vier zugunsten der deutschen Seite. Zwar handelte es sich dabei um relativ kleine Gruppen – vor allem im Vergleich zur späteren Gesamtsumme der Kriegsgefangenen –, doch besaß diese erste Phase insofern prägenden Charakter, als hier entscheidenden Weichenstellungen vorgenommen wurden. Das Kriegsgefangenenrecht war nämlich zu keinem Zeitpunkt ein abgeschlossener Kodex, sondern ein Rahmen, den es auszufüllen galt. Im Interesse der eigenen Staatsangehörigem im fremden Gewahrsam handelten die Kriegsparteien vor allem im Ersten, in geringerem Maße auch im Zweiten Weltkrieg Vereinbarungen über die Behandlung der Kriegsgefangenen aus.
Dazu gehörte etwa der Austausch von Kranken und Verwundeten. Im Ersten Weltkrieg hatten sich die kriegführenden Parteien noch darauf einigen können, Schwerkranke und Invalide in die Schweiz – in geringerem Umfang auch nach Norwegen und in die Niederlande – ausreisen zu lassen. Etwa 20000 Deutsche hatten so das Kriegsende in der Schweiz abwarten dürfen. 1939 erklärte sich die Schweiz erneut bereit, Kranke und Verwundete aufzunehmen, doch kam keine Einigung zustande. Zudem vermutete die deutsche Seite, die Schweiz wolle nur ihre leer stehenden Hotels füllen. Die Genfer Konvention sah allerdings noch eine zweite Möglichkeit vor, das Los der kranken und verwundeten Kriegsgefangenen zu erleichtern: den direkten Austausch zwischen den Kriegsparteien. Gemischte Ärztekommissionen wählten die Repatriierungskandidaten aus, in langwierigen Verhandlungen wurden die Modalitäten festlegt. Kurz bevor der Austausch im Oktober 1941 stattfinden sollte, erfuhr Hitler allerdings, daß rund 1200 heimkehrberechtigten Briten nur etwa 100 Deutsche gegenüber standen. Obwohl sich dieses Mißverhältnis daraus ergab, daß die Gruppe der deutschen und der britischen Gefangenen ganz unterschiedlich groß war, und obwohl die Genfer Konvention keine Parität vorsah, stoppte Hitler den Austausch. So trug er dazu bei, das deutsch-britische Verhältnis in Kriegsgefangenenfragen, das bis dahin von einer geschäftsmäßigen Routine bei gegenseitiger Achtung des Kriegsvölkerrechts geprägt war, deutlich zu verschlechtern.





