Anfang 1953 brach in der DDR ein kulturpolitischer Machtkampf offen aus, der zuvor schon länger geschwelt hatte. Es ging dabei um die Frage, welches Maß an Freiheit sich die Kunst im sozialistischen Regime noch bewahren konnte. Darüber hinaus rangen zwei Gremien um ihren Einfluss auf die Kunst- und Kulturpolitik der DDR: die Deutsche Akademie der Künste und die Staatliche Kunstkommission. Mit einem Staatsakt war im Frühjahr 1950 in der DDR die Deutsche Akademie der Künste (DAdK) gegründet worden. Man kam damit dem Westen um vier Jahre zuvor. In West-Berlin wurde 1954 ebenfalls eine Akademie der Künste ins Leben gerufen. Die DAdK verstand sich als legitime Nachfolgerin der 1696 gegründeten Preußischen Akademie der Künste. Ihr erster Präsident sollte der 1933 aus der Preußischen Akademie ausgeschlossene Schriftsteller Heinrich Mann werden. Er verstarb jedoch, bevor er sein Amt antreten konnte. An seine Stelle trat der Schriftsteller Arnold Zweig, der 1948 aus Palästina nach Deutschland zurückgekehrt war.
Die Berufung der Gründungsmitglieder geschah durchaus mit politischem Kalkül und sollte eine gewisse Offenheit ausdrücken. Neben Künstlern mit dem Parteibuch der Sozialistischen Einheitspartei (SED) wie Johannes R. Becher, der Schriftstellerin Anna Seghers und dem Komponisten Ernst Hermann Meyer wurden auch renommierte parteilose Künstler wie der Dramatiker Bertolt Brecht, der Bildhauer Gustav Seitz und die Schauspielerin Helene Weigel von Ministerpräsident Otto Grotewohl berufen. Zugleich erwartete die politische Führung der DDR aber von Anfang an von den Parteimitgliedern in der neuen Akademie, dass sie immer „in voller Übereinstimmung mit den Grundsätzen, Richtlinien und Beschlüssen der Partei und ihrer zentralen Organe“ handelten. …
Den vollständigen Artikel finden Sie in DAMALS 04/2013.
Dr. Matthias Braun





