In diesen überwachten Ritter die Amtsführung der Magistrate und konnten Amtsmissbrauch ahnden. Ebendiese Ritter zogen aber auch die Steuern in den Provinzen ein und pressten die Bevölkerung oft schamlos aus. Die Kosten für die „privatwirtschaftliche Dienstleistung“ der Steuerpächter trugen die römischen Bürger.
Die Schwäche dieses Systems trat eklatant hervor, als ein solches Geschworenengericht im Jahr 92 v. Chr. Publius Rutilius Rufus wegen Amtsmissbrauchs verurteilte. Das Urteil empörte weite Teile der Gesellschaft, weil der abgestrafte Senator in seiner Amtszeit in der Provinz Asia ein mustergültiges Vorbild eines Statthalters abgegeben hatte. Er war gerade darum bemüht gewesen, die Provinzialen vor den ritterlichen Blutegeln zu schützen, die sie mit ihren Steuerforderungen überzogen. Rutilius Rufus war aber auch ein praktizierender Stoiker und gefiel sich vor Gericht offensichtlich in der Rolle des Sokrates, der über solch irdischen Repressalien steht: Er verzichtete auf eine Verteidigung und machte es so seinen Gegnern leicht. Seine Richter schickten ihn ins Exil, von wo er nicht einmal nach seiner Rehabilitation zurückkehrte, sondern dort lieber seine Memoiren schrieb. In Rom hatte man allerdings erkannt, dass die Repetundengerichte dringend reformiert werden mussten.





