Als Johann Ohneland 1215 dann aber zähneknirschend die „Magna Carta libertatum“ – jenes im Rückblick so bedeutende Verfassungsdokument, das den Baronen umfassende Freiheitsrechte einräumte – unterzeichnen musste, wandte er sich an seinen päpstlichen Lehnsherrn. Er wollte die Bestimmungen der „Magna Carta“ nicht umsetzen und war sich darin mit Innozenz einig. In der Bulle „Etsi charissimus“ vom 24. August 1215 bezeichnete der Pontifex das Dokument als „schweren Schaden für die königliche Gewalt, als Schmach für die gesamte königliche Nation und eine Gefahr für die gesamte Christenheit“. Die „Magna Carta“ erklärte er für „null und nichtig“ und drohte jedem, der sie befolgte, den Kirchenbann an.





