So musste sie zunächst darauf bedacht sein, konkurrierende Erbansprüche der Brüder ihres Mannes und von deren Nachkommen auszuschalten. Ein Blick zurück: Sophies Ehe 1658 mit Ernst August von Braunschweig-Lüneburg war durch einen höchst kuriosen „Brauttausch“ zustande gekommen. Zunächst hatte der regierende hannoversche Herzog Georg Wilhelm um Sophies Hand angehalten, doch auf einer anschließenden Reise nach Venedig kamen dem Verlobten Bedenken. Er gab an, eine Kurtisane in Venedig habe ihn in „einen für die Heirat sehr unreinen Zustand versetzt“ (ihn also mit der Syphilis infiziert), weshalb er zum Tausch seinen jüngeren Bruder Ernst August anbiete. Außerdem wolle er selbst unverheiratet bleiben und das Erbrecht auf sein Fürstentum an den Bruder abtreten. Sophie gab sich von alledem unberührt und war, eine Liebesheirat ohnehin nicht erwartend, zunächst angenehm überrascht von der anfänglichen Liebenswürdigkeit ihres Angetrauten. …
Den vollständigen Artikel finden Sie in DAMALS 05/2014.
Dr. Heike Talkenberger





