Mitten im Ersten Weltkrieg stellte 1915 eher beiläufig eine Flaggenverordnung klar, was – obwohl von höchster staatsrechtlicher Bedeutung – bisher in einem Schwebezustand verharrt war: Der nicht ungarische Teil der Habsburger-Monarchie erhielt offiziell die Bezeichnung „Österreich“ und die Doppelmonarchie ein Doppelwap-pen. Der Doppeladler findet sich darin nur noch als Symbol der österreichischen Reichshälfte.
Das war eigentlich nichts Neues: Die Leser der von Kronprinz Rudolf initiierten und mitherausgegebenen Buchreihe „Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild“ kannten diese Form des Wappens bereits seit 1887: Auf dem prunkvollen Einbanddeckel stand das Doppeladler-Wappen, geschmückt mit der Kaiserkrone, gleichrangig neben dem ungarischen Wappen, geschmückt mit der Stephanskrone. Das von 1849 bis 1867 reichende Experiment, die Flügel des Doppeladlers auch über Ungarn zu erstrecken, prosaischer: dieses in eine gesamtstaatliche Verfassung einzubeziehen, war mit dem Ausgleich von 1867 gescheitert. Der Doppeladler war nicht zum Symbol der Doppelmonarchie geworden.
Doch das hatte man eigentlich auch nicht erwarten können: Wie das junge napoleonische Kaisertum von 1804 auf die Reichstradition Karls des Großen zurückgriff, schlüpfte das gleichaltrige neue österreichische Kaisertum in die Symbolik des römisch-deutschen Reichs. Die alte Reichssymbolik lebte nahezu ungebrochen in jener der Habsburger-Monarchie, dem Kaisertum Österreich von 1804, fort. Mit diesem Kaisertum freilich hatte der Doppeladler die Grenzen seines ursprünglichen Reviers verlassen: Ungarn hatte nie zum Alten Reich gehört, und auch Cisleithanien (die westliche Reichshälfte) umfaßte Gebiete, die nie zum römisch-deutschen Reich gehört hatten, wie das aus den polnischen Teilungen stückweise angegliederte Galizien, das flächenmäßig größte Kronland, aber auch Dalmatien, um nur die wichtig-sten zu nennen. In diesen Ländern gab es andere Traditionen: dort den einköpfigen polnischen Adler, hier den venezianischen Markus-Löwen. Und in Böhmen mit Prag als Zentrum, immerhin eine der glanzvoll-sten Residenzen des römisch-deutschen Kaisers, galt der Doppeladler Teilen der Bevölkerung als Zeichen der Bedrückung. In zunehmendem Maß galt dies auch für die Italiener im südlichen Tirol und in Dalmatien.
Zu der fortlebenden Erinnerung daran, einmal nicht zur Habsburger-Monarchie gehört zu haben oder mit Militärgewalt der Selbständigkeit beraubt worden zu sein, wie die Länder der böhmischen Krone nach der Schlacht am Weißen Berg 1620, kam die Idee der nationalen Selbstbestimmung. Den Aufbruch in die Moderne erlebte die Habsburger-Monarchie als Folge der Revolutionen von 1848: Infolge der ersten modernen Verfassung vom April 1848 versammelte sich im Juli dieses Jahres erstmals ein Parlament aus Abgeordneten der cisleithanischen Länder. In der dafür umgebauten Spanischen Reitschule zu Wien saßen erstmals Abgeordnete verschiedener Nationen beisammen: Italiener, Slowenen und Kroaten aus den südlichen Teilen, Deutsche sozusagen aus der Mitte, aus dem Osten Polen und Ukrainer (Ruthenen genannt), auch Rumänen. Aus Ungarn und seinen Nebenländern kamen keine Abgeordneten: Die um 14 Tage ältere ungarische Verfassung von 1848 hatte aus diesen Gebieten einen eigenen Staat mit einem eigenen Parlament geschaffen.





