Inhaltlich sah der Prager Frieden die Aussetzung des umstrittenen Restitutionsediktes von 1629 vor, das alle Säkularisierungen von Kirchengut durch die Protestanten seit 1552 für nichtig erklärte. Es traten nun wieder die Bestimmungen des Augsburger Reli‧gionsfriedens in Kraft, der Säkulari‧sierungen sanktioniert hatte. Des Weiteren verbot der Friedensvertrag Städtebündnisse und sah die Bildung eines Reichsheeres aus den kaiserlichen Truppen und Kontingenten der Reichsstände unter kaiserlichem Kommando vor. Zur Begleichung von Kriegsschulden übertrug der Kaiser die Ober- und die Niederlausitz an Sachsen. Obgleich sich fast alle Reichsstände dem Prager Frieden anschlossen, war der Dreißigjährige Krieg damit nicht beendet, denn Schweden und Frankreich blieben erbitterte Gegner. Erst 13 Jahre später kam es zum endgültigen Friedensschluss.





