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Pulverdampf am Waldesrand
Über Jahrhunderte hinweg war es oft die blanke Not, die Wilddiebe auf der Suche nach Nahrung in die Wälder trieb. Bis ins 20. Jahrhundert hinein war der Solling im Süden Niedersachsens ein besonders ertragreiches Revier für die illegale Jagd.
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Der Verkauf eines der beiden von ihm geschossenen Hirsche war Karl Wolter schnell gelungen, doch der Transport des Wildbrets von Sievershausen zu seinem Kunden nach Neuhaus erwies sich als knifflig. Der Zufall wollte es jedoch, dass sein Nachbar, der Tischlermeister Karl Schwerdtfeger, ebendort einen Sarg ausliefern musste. Flugs war der Hirsch in den Sarg geladen. Als der Wagen des Tischlers später auf der Straße dem Förster begegnete und dessen Hund anschlug, war das diesem mehr als peinlich. Schleunigst zog er sein Tier weg von dem Toten …
Der Transport des Hirschs im Sarg war nur einer von vielen Vorfällen, die im November des Jahres 1927 beim „Sievershäuser Wilddiebsprozess“ zur Sprache kamen. So unwahrscheinlich die Geschichte klingt, so sorgte der Prozess vor dem Göttinger Erweiterten Schöffengericht doch für viel Aufmerksamkeit: Nicht weniger als 40 Personen waren wegen einfachen, gewerbsmäßigen und fortgesetzten gewerbsmäßigen Wilderns, schwerem Diebstahl, Begünstigung, gewerbsmäßiger und einfacher Hehlerei angeklagt worden.
Zum medialen Interesse trug auch bei, dass die Ermittlungen von einem der berühmtesten Detektive seiner Zeit durchgeführt worden waren: Nur drei Jahre zuvor hatte Kriminalkommissar Heinrich Rätz den berüchtigten Serienmörder Fritz Haarmann dingfest gemacht und dadurch einige Bekanntheit erlangt. Auch diesmal war Rätz geschickt vorgegangen. Als Touristen getarnt, hatten er und sein Team sich in mehreren Gastwirtschaften am Sollingrand einquartiert, Gesprächen gelauscht und den Einheimischen zahllose Runden Bier und Schnaps spendiert, um an Hinweise zu gelangen. Am Ende der Ermittlungen stand ein spektakulärer Prozess.
Wenngleich noch nach dem Zweiten Weltkrieg im Solling gewildert wurde, war der Prozess des Jahres 1927 doch der letzte spektakuläre Showdown zwischen Wilderern und Obrigkeit – der diesmal vor Gericht und nicht, wie so häufig zuvor, mit Schusswaffen im Wald ausgetragen wurde. Gleichzeitig zeugte er einmal mehr vom Unwillen seitens der lokalen Bevölkerung, mit den Behörden zu kooperieren, und von einem geringen Unrechtsverständnis, was die illegale Jagd auf Wild betrifft.
Für die arme Landbevölkerung ist die Jagd lebensnotwendig
Die seit dem Mittelalter herrschende Rechtsauffassung, dass das Wild Eigentum des Landesherrn sei, war im Solling wie auch in anderen Regionen nie unangefochten, sondern stand stets im Gegensatz zu der Auffassung, dass der Wald – und alle darin lebenden Tiere – niemandem und somit allen gehöre. Entsprechend unterschiedlich war auch die Wahrnehmung derer, die ohne Erlaubnis des Herrschers darin jagten. Waren Wilderer in den Augen der Obrigkeit habgierige und schießwütige Nichtsnutze, die zu keiner ehrlichen Arbeit fähig waren, so wurden sie von Romantikern gerne zu Sozialrebellen stilisiert, mitunter gar zu politischen Aktivisten, die durch ihre Taten für die Rechte der armen Landbevölkerung eintraten. Tatsächlich waren sie meist weder das eine noch das andere und ihre Motive ebenso wenig edel wie brutal. In den meisten Fällen trieb sie schlicht der Hunger in den Wald. Nicht umsonst korreliert die Zahl der überlieferten Wilddiebsfälle auffällig mit Zeiten politischer Unsicherheit und wirtschaftlicher Not.
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Der Solling im Süden Niedersachsens bot der lokalen Bevölkerung einigen Anreiz, sich auf der Suche nach Nahrung in den Wald zu begeben. Einerseits war er bis in die frühe Neuzeit nur sehr rudimentär durch Wege und Straßen erschlossen und somit schwer zu kontrollieren, andererseits verliefen die Grenzen verschiedener Herrschaftsgebiete mitten durch den Wald. Da die Förster die Grenzen ihrer Zuständigkeit respektieren mussten und ertappten Wilderern nicht ohne weiteres auf fremdem Gebiet nachstellen durften, konnten diese ihnen relativ leicht ausweichen, indem sie auf die andere Seite der Grenze flohen.
Im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit lagen im Solling die Grenzen gleich mehrerer der aus den zahlreichen Teilungen des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg hervorgegangenen Fürstentümer beieinander. Dazu kamen noch Exklaven des Hochstifts Hildesheim und des Stiftes Corvey. Und obwohl die Fürstentümer sich durch Erbfälle immer wieder neu formierten, sich teilten und wieder zusammengeführt wurden, blieb der Solling stets ein Grenzgebiet.
Wirtschaftliche Bedeutung besaß der Wald am Ausgang des Mittelalters vor allem als Energielieferant für Glas- und Eisenhütten, zur Herstellung von Holzkohle und Pottasche. Die Landesherren verdienten aber auch an dem Verkauf von Wildbret, das nicht zuletzt auch zur Versorgung ihrer Höfe diente. Die wichtigsten Aufgaben der Förster waren dementsprechend die Verhinderung illegalen Holzabbaus und Wilddiebstahls. Da die Forsthütten jedoch zumeist am Rand des Waldes gelegen waren, hatten Wilddiebe gute Chancen – besonders, wenn sie aus den Reihen der Waldarbeiter und Köhler stammten, die ihre meist temporären Quartiere im Wald aufgeschlagen hatten. Gejagt wurde seit dem 16. Jahrhundert mit primitiven Glattrohrwaffen, die nicht nur mäßig präzise, sondern auch nicht ungefährlich in der Handhabung waren – so war auch der früheste überlieferte Todesfall eines Jägers im Solling die Folge eines Unfalls: An den Tod des Pirschknechts Arndt Stucken, der 1585 „durch Pulver und Lot“ ums Leben kam, erinnert heute ein Gedenkstein.
Zwischen Förstern und Wilderern kommt es häufig zu Schusswechseln, die oft tödlich enden
1547 definierte Herzog Heinrich der Jüngere (1514 –1568) in seiner Forstordnung die Ämter, Ränge und Aufgaben der Förster vom Pirschknecht bis zum Oberförster neu. Dabei gestand er ihnen auch das Recht zu, auf ertappte Wilddiebe zu schießen, wenn sie beim Versuch der Verhaftung Widerstand leisteten oder zu fliehen versuchten. Nicht selten jedoch schossen die Wilderer zurück – weshalb die Zahl der Todesfälle unter Förstern wie Wilddieben im Lauf der Jahrhunderte beträchtlich war.
War Heinrich der Jüngere in erster Linie an den Möglichkeiten der forstlichen Bewirtschaftung des Waldes interessiert gewesen, so stand für seinen Enkel Heinrich Julius (1589 –1613) die persönliche Ausübung seines Jagdrechts im Vordergrund. In der von ihm 1590 erlassenen neuen Forstordnung spielte die wirtschaftliche Nutzbarmachung des Waldes für den Holzhandel nur eine geringe Rolle, dafür fielen seiner Jagd vom 17. Oktober 1592 absurd anmutende 876 Wildschweine zum Opfer. Die in regelmäßigen, fest definierten Abständen erfolgenden Jagden waren gesellschaftliche Großereignisse. Gleichzeitig waren sie eine Heimsuchung für die Landwirte, deren Wiesen und Äcker am Waldrand lagen, zertrampelte die Jagdgesellschaft doch regelmäßig ihre Felder. Auch die Flurschäden durch den unter anderem durch winterliche Fütterungen für die Jagd hoch gehaltenen Wildbestand waren erheblich.
Vor allem in schweren Zeiten nimmt die Wilderei zu
Wilddiebe fanden dadurch indes reiche Beute, wobei der genaue Umfang ihrer Tätigkeit schwer zu schätzen ist – Eingang in die Quellen fand ihr Treiben meist nur dann, wenn etwas schiefging. Meldungen über Fälle von Wilddiebstahl und Schießereien zwischen Förstern und Wilddieben häuften sich besonders in Krisenzeiten, etwa in den Dekaden während des Dreißigjährigen Kriegs und danach. Der traf die Region schwer – nicht wenige Orte verloren mehr als die Hälfte ihrer Bewohner.
Als prominentester Wilddieb der Nachkriegszeit erscheint Bartold Kistner aus Dassel in den Quellen, der nebenbei auch als Münzfälscher und Gefängnisausbrecher von sich reden machte und schließlich des Landes verwiesen wurde. Jedoch gingen keineswegs nur Berufsverbrecher auf die Jagd. Als 1669 der Köhler Hans Gröte aus Mackensen beim Wildern erschossen wurde, kam es ebendort zu einer Razzia, infolge welcher der Schulmeister, der Schwager des Försters, der Müller, der Amtsschreiber und dessen Schwager allesamt wegen Wilderns verhaftet wurden. Als es dann 1685 in der Nähe des Ortes erneut zu einem Schusswechsel mit Todesfolge kam, stand schnell fest, dass das Gewehr des getöteten Wilddiebs eigentlich dem Ortsvorsteher gehörte.
Um das Jahr 1700 herum wurde dann eine ganze Reihe neuer Maßnahmen gegen die Wilderei erlassen. So befahl Herzog Anton Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel (1685 –1714) in seiner Jagdverordnung aus dem Jahr 1705, dass auf bekannte Wilderer, die außerhalb von Wegen angetroffen werden, sofort geschossen werden solle. Auf der anderen Seite der Grenze ordnete Herzog Georg Ludwig von Braunschweig-Lüneburg (1698 –1727, seit 1714 als Georg I. König von Großbritannien) sogar an, jeden, der mit oder ohne Gewehr außerhalb von Straßen und Wegen angetroffen werde, festzunehmen und zur Strafarbeit beim Festungsbau in Hameln zu verdonnern.
Abstellen ließ sich der Wilddiebstahl durch die Strafandrohung nicht. Das zeigt besonders das Beispiel des Ortes Sievershausen. Direkt am Sollingrand gelegen, litt das Dorf darunter, dass einer relativ hohen Einwohnerzahl nur wenige hundert Hektar Ackerfläche gegenüberstanden. Spätestens seit dem Siebenjährigen Krieg (1756 –1763) – der die Region abermals schwer traf – haftete Sievershausen der Ruf an, eine Hochburg der Wilddiebe zu sein. Erneuten Auftrieb erhielt diese Reputation im Nachklang der bald folgenden napoleonischen Kriege durch die Umtriebe von Carl August Melching. Geboren 1760, wurde Melching im Jahr 1800 das erste Mal wegen Wilderns verurteilt. Nach erneuten Verhaftungen 1812 und 1822 stieg der mittlerweile über 60-Jährige schließlich zum Anführer einer Gruppe von neun Wilddieben auf, die sich am 13. April 1824 eine wilde Schießerei mit sechs Förstern und Waldarbeitern lieferte, wundersamerweise jedoch nur einen Schwerverletzten forderte – Melchings Sohn Carl Friedrich.
Die Regierung kämpft vergeblich gegen das Problem
In der Folge ordnete die Obrigkeit die Entwaffnung des Dorfes an und begann damit, die Waffen der Bewohner einzusammeln. Effektiv war diese Maßnahme nicht: Schon bald ging den Behörden auf, dass die hartnäckigsten Wilderer ihre Gewehre gar nicht oder, wenn überhaupt, nur das Ersatzmodell abgegeben hatten – weshalb sämtliche Einwohner ihre Waffen zurückerhielten.
Im nächsten Schritt veranlasste die Regierung in Hannover die Bildung von Wilddiebskommandos, die aus Veteranen der kurfürstlichen Jägerbataillone gebildet wurden. Parallel dazu wurde im Jahr 1826 eine Liste Verdächtiger erstellt, die es besonders im Auge zu behalten galt und welche 28 Männer aus Sievershausen aufführte. Als Schlüsselfigur für den Handel mit illegal geschossenem Wild wird in dieser Zeit immer wieder ein Wildhändler namens Wittrock genannt, der das Fleisch nach Einbeck, Northeim, Uslar und bis nach Göttingen weiterverkaufte und sich bei der Umgehung der strengen Vorschriften zum Handel mit Wildfleisch und Wildhäuten so geschickt anstellte, dass wiederholte Versuche scheiterten, ihm die Konzession zu entziehen.
Bis 1839 war die Liste der Verdächtigen auf 59 angewachsen – und die Förster inzwischen so verzweifelt, dass ein Kommando aus 35 Soldaten dauerhaft in Sievershausen stationiert wurde. Die Verdächtigen von der Liste hatten sich täglich bei den Soldaten zu melden und Rechenschaft über ihre Tagesaktivität abzulegen – die hartnäckigsten Wilddiebe mussten sogar dreimal am Tag vorsprechen.
Auf der anderen Seite professionalisierten auch die Wilddiebe ihre Vorgehensweise: Sie arbeiteten zunehmend in Teams, tarnten ihre Gesichter mit Farbe und zerlegten das Wild noch an Ort und Stelle in beeindruckender Geschwindigkeit: So klagte der Förster Friedrich Otte, dass er nur zehn Minuten, nachdem er im Wald einen Schuss gehört hatte, die Überreste eines bereits vollständig aufgebrochenen und zerteilten Hirsches gefunden habe – die Täter aber bereits entkommen waren.
Wenngleich das Cabinets-Ministerium des Königreichs Hannover schon 1815 erkannt hatte, dass die Wilderei nicht abgestellt werden könne, solange sich die wirtschaftliche Lage nicht verbessere, so dominierten doch auch nach der Annexion des Königreichs durch Preußen 1866 repressive Maßnahmen. Als im Juli 1869 erneut ein Jägerkommando nach Sievershausen verlegt wurde, kommentierte ein Leserbrief im „Einbeckschen Wochenblatt“ bissig: „Dass die Wilddieberei aus jedem Grunde ganz verderblich ist, gestehen wir gern und wollen dem verruchten Gewerbe in keiner Weise das Wort reden, indes sind wir der Meinung, dass die Wilddieberei von Sievershausen nicht bei jedem eine Liebhaberei ist, sondern aus bitterer Not getrieben wird, denn es sind leider nur zu viele Familien hier, die nicht nur nichts zum Brode haben, sondern dieser Gottesgabe selbst entbehren, weil hier mit Ausnahme weniger Ackerbau treibenden Bauern, außer der Zeit, wo in den herrschaftlichen Forsten Brennholz geschlagen wird, ein irgend nennenswerter Erwerb nicht vorhanden ist. Sollten Wilddiebs-Commandos nach hier verlegt werden, so wird Furcht und Schrecken die Wilddieberei einige Zeit lähmen, ausgerottet aber wird sie dadurch nicht.“
Nach dem Ersten Weltkrieg flammt die Wilderei im Solling erneut auf
Neue Gesetze und Verordnungen und die überfällige Reform und Professionalisierung der Forstämter nutzten wenig: Allein im Jahr 1880 wurden 20 Personen aus Sievershausen und Umgebung wegen Wilderei, illegalem Wildhandel und Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt und verurteilt. Nach dem Ersten Weltkrieg erlebte die illegale Jagd ob der schlechten Versorgungslage dann einen letzten Höhepunkt – wie der Sievershäuser Wilddiebsprozess, in dem rund 320 Einzelfälle behandelt wurden, eindrucksvoll dokumentiert hat.
Von den 40 Angeklagten des Prozesses wurden 29 zu Geld- oder Haftstrafen zwischen einem Monat und acht Jahren Gefängnis verurteilt. Wegen der mangelnden Kooperation der Sievershäuser Anwohnerschaft wurde der Prozess zu einem langwierigen und komplizierten Verfahren, das gleichzeitig im Detail die Methoden der Wilddiebe aufzeigte: Geweihe wurden in Baumkronen versteckt, Gewehre teilweise zerlegt und hinter Küchenschränken oder an der Unterseite von Tischen verborgen. Das Wildbret wurde schnellstmöglich aufgeteilt, an Freunde, Familie und Helfer verteilt oder an Wildhändler wie den Schlachtermeister Friedrich Schmidt aus der nahe gelegenen Stadt Dassel verkauft. Einzeln auftretende Förster vermochten die Wilddiebe dabei nicht zu stoppen: Als Georg Kraja vom Forsthaus Lakenhaus einmal allein im Wald unterwegs war, wurde er von einer Gruppe bewaffneter Vermummter umstellt, die ihm rieten, schleunigst das Weite zu suchen.
Seit den 1930er Jahren gingen die Fälle von Wilderei im Solling trotz eines kurzen Aufflackerns in den Hungerjahren nach dem Krieg merklich zurück. Heute ist die widerrechtliche Tötung von Wild im Solling die Ausnahme und meist entweder echten Versehen, wie dem unabsichtlichen Überschreiten von Jagdgebietsgrenzen, oder der fehlgeleiteten Suche nach einem „Kick“ geschuldet.
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