Der Verkauf eines der beiden von ihm geschossenen Hirsche war Karl Wolter schnell gelungen, doch der Transport des Wildbrets von Sievershausen zu seinem Kunden nach Neuhaus erwies sich als knifflig. Der Zufall wollte es jedoch, dass sein Nachbar, der Tischlermeister Karl Schwerdtfeger, ebendort einen Sarg ausliefern musste. Flugs war der Hirsch in den Sarg geladen. Als der Wagen des Tischlers später auf der Straße dem Förster begegnete und dessen Hund anschlug, war das diesem mehr als peinlich. Schleunigst zog er sein Tier weg von dem Toten …
Der Transport des Hirschs im Sarg war nur einer von vielen Vorfällen, die im November des Jahres 1927 beim „Sievershäuser Wilddiebsprozess“ zur Sprache kamen. So unwahrscheinlich die Geschichte klingt, so sorgte der Prozess vor dem Göttinger Erweiterten Schöffengericht doch für viel Aufmerksamkeit: Nicht weniger als 40 Personen waren wegen einfachen, gewerbsmäßigen und fortgesetzten gewerbsmäßigen Wilderns, schwerem Diebstahl, Begünstigung, gewerbsmäßiger und einfacher Hehlerei angeklagt worden.





