Auch in der Zusammensetzung der Reichsrichter spiegelte sich der deutsche Föderalismus wider: Sie stammten aus fast allen Bundesstaaten. Ob sich allerdings das Reichsgericht in einer Monarchie als unabhängig vom preußischen Machtzentrum beweisen würde, hatte man schon damals in Parlament und Öffentlichkeit angezweifelt. Der Anspruch auf Unabhängigkeit geriet in Kaiserreich und Weimarer Republik zunehmend ins Wanken. Nach dem spektakulären Prozess um den Reichstagsbrand 1933 schalteten die Nationalsozialisten das Reichsgericht gleich und entzogen ihm wichtige Kompetenzen.
In der DDR-Zeit beherbergte das Gebäude unter anderen das Museum der Bildenden Künste, 2002 jedoch zog mit dem Bundesverwaltungs‧gericht wieder eine Oberbehörde ein.





