Fortan saßen im Pariser Palais de Justice ein Staatsanwalt, eine Jury und zwei Vertreter etwa über Anhänger von Kirche und Krone zu Gericht. Gegen die Urteile des Revolutionstribunals war keine Berufung möglich. Es war daher ein ideales Instrument für die Jakobiner, auch persönliche Gegner zu beseitigen. Das galt besonders nach dem „Schreckensgesetz“ 1794, mit dem den Angeklagten die Möglichkeit zur Verteidigung genommen und die Anhörung von Zeugen unterdrückt wurde. Bei einer Verurteilung war einzig die Todesstrafe möglich. Das Revolutionstribunal setzte damit de facto die 1789 verkündeten Menschen- und Bürgerrechte außer Kraft und wurde zum wirkmächtigen Instrument des „Terreur“, der Schreckensherrschaft unter Maximilien de Robespierre in den Jahren 1793 und 1794. Das Tribunal, das auch Marie Antoinette verurteilte, wurde 1795 abgeschafft.





