Dennoch ging der Missbrauch offenbar lebhaft weiter, denn bereits zwei Jahre später regte Konsul Titus Quinc‧tius Crispinus Sulpicianus einen Volksbeschluss an, der das Strafgeld auf abschreckende 100000 Sesterzen anhob. Dieses Gesetz, die „lex Quinctia de aquaeductibus“, aus dem Jahr 9 v. Chr. ist komplett erhalten. Es bestimmt etwa, dass um die Aquädukte ein Schutzstreifen eingehalten werden musste, auf dem niemand Ackerbau betreiben durfte – die Wurzeln hätten die Pfeiler der Leitungen angreifen können. Doch auch die „lex Quinctia“ verbesserte die Lage kaum: Spätere Gesetze verschärften die Strafen für Missbrauch immer weiter, bis schließlich gar die Todesstrafe angedroht wurde. Dennoch, die kaiserliche Verwaltung konnte die Wasserversorgung sicherstellen; zu ernsthaften Engpässen kam es nie.





