Damit war Herrn Sommerfeld die Verfügung über sein Haus genommen. Die Behörden gestanden ihm eine Wohnung darin zu und machten ihn zum Treuhänder des Gebäudes. Unterstützt von Stadt und Land, versuchte er fortan jahrelang vergeblich, sein Eigentum wiederzuerlangen. Er musste zusehen, wie ringsum Werte und Immobilien an ehemalige Nationalsozialisten zurückgegeben wurden – ihm jedoch, dem jüdischen Opfer, gelang es unter größtem bürokratischem Aufwand lediglich, bis zu seinem Tod im Jahr 1960 ein Recht auf Nutznießung verbrieft zu bekommen.
Der Fall Sommerfeld war keine Ausnahme, sondern typisch für das offizielle Verständnis von „Wiedergutmachung“ in der DDR. Der sich als antifaschistisch verstehende Staat weigerte sich beharrlich, das nationalsozialistische Unrecht durch Restitutionen rückgängig zu machen. Damit restauriere man nur die Klasse der Kapitalisten und leiste den Klassengegnern Vorschub. Wiedergutmachung unter den Auspizien des Sozialismus dagegen heiße, das Großkapital zu zerschlagen – und damit dem „Faschismus“ die Grundlage zu entziehen. Den besonderen Bedürfnissen der „Opfer des Faschismus“ werde durch umfassende und großzügige fürsorgerische Maßnahmen Genüge getan. Nur mühsam verkleisterte die Propaganda den politisch-ideologischen wie administrativ-pragmatischen Antisemi‧tismus in der DDR.
Jan Philipp Spannuth legt mit diesem Werk eine lesenswerte, sehr präzise gearbeitete Bilanz vor, welche die relevanten Fragen quellengesättigt beantwortet und abgewogen wertet. Damit liefert die Freiburger Dissertation einen Beitrag zu den laufenden Debatten, die unter anderem aus den Inventarisierungen arisierter Objekte in Museen und Bibliotheken erwachsen, wie sie seit 1998 in Wien und Berlin, aber auch in Dresden und Leipzig unternommen werden.
Rezension: Gries, Rainer





