Friedensaktivisten wurden indes teilweise enttäuscht: Über Maßnahmen der Rüstungskontrolle herrschte keine Einigkeit. Im Mittelpunkt stand vielmehr die Frage, wie bilaterale Streitigkeiten zwischen Staaten friedlich beigelegt werden konnten. Die Einrichtung eines Schiedsgerichts mit Sitz in Den Haag gehörte gleichwohl zu den Punkten, über die am erbittertsten debattiert wurde, ging es doch auch dar‧um, ob eine solche Institution über den Staaten stehen könnte.
Die Idee eines Schiedshofs war schon auf der ersten Haager Friedenskonferenz 1899 entwickelt worden. Doch 1907 wurde die bis dahin bestehende Praxis der friedlichen Konfliktlösung mittels Mediation und Untersuchungskommissionen auf ein breiteres Fundament gestellt. Allerdings, die Idee der obligatorischen Anrufung eines Schiedsgerichts oder die eines permanent tagenden Weltschiedshofs scheiterte am Widerstand Deutschlands. Und sieben Jahre danach wurde ohnehin die Hoffnung auf friedliche Konfliktlösungen durch den Beginn des Ersten Weltkriegs bitter enttäuscht. Dennoch, in Den Haag wurde damals ein völkerrechtlicher Grund‧stein gelegt, der bis heute im Internationalen Gerichtshof fortlebt.





