Im März 1998 besuchte der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, William Jefferson Clinton mehrere afrikanische Länder von Uganda bis Senegal. Die stärkste Beachtung fand dabei das offizielle Eingeständnis der Schuld am Verbrechen der Sklaverei. “We were wrong in that”, bekannte der höchste Repräsentant des mächtigsten Landes der Erde lapidar. Daheim brachten Zeitungsartikel in Erinnerung, was Sklavenhandel für seine Opfer bedeutet hatte. Im Slave House auf Goree Island, wo Clinton seine Afrika-Reise abschloß, seien die Schwarzen noch einmal auf ihre Markttauglichkeit geprüft worden. “They were fed to the sharks”, sie wurden den Haien zum Fraß vorgeworfen, wenn sie den Test nicht bestanden – so beschrieb es die “International Herald Tribune”. Clintons vergangenheitspolitische Erklärungen wirkten spektakulär. Eine Singularität waren sie nicht. Schuldeingeständnisse sind heute als ritualisierter Bestandteil internationaler Begegnungen weltweit verbreitet. So unterzeichneten die Präsidenten Polens und Rußlands am 25. August 1993 eine Deklaration, in der öffentlich bekundet wurde, die Umstände der Liquidation des polnischen Offizierskorps, soweit es 1939 in sowjetische Hände gefallen war, seien “klargestellt”. Ihr “tiefes Bedauern” über das Unrecht, das in der Geschichte des Landes den Indianern angetan worden sei, äußerte die Regierung Canadas am 7. Januar 1998 bei der Ankündigung eines Plans zur Festigung der ethnischen und kulturellen Identität der überlebenden “Aboriginals”. In Australien stellte ein Komitee der Ureinwohner fest, ihr Land sei ohne ihre Zustimmung von weißen Kolonisatoren besiedelt worden – ein Faktum, dem nicht zu widersprechen war. Darauf bezogen sich dann vergangenheitspolitische Verantwortungsbekundungen der Nachfahren dieser Kolonisatoren. Die “Asiaten” gelten nach einem alten europäischen Vorurteil für Leute, die besonderen Wert darauf legen, ihr “Gesicht zu wahren”. Das macht nicht sündenbekenntnisfreudig, sollte man meinen. Nichtsdestoweniger bat der japanische Premierminister Obuchi im Oktober 1998 den Präsidenten der Republik Korea um Vergebung für das Unrecht, das den Koreanern unter japanischer Herrschaft zugefügt worden sei. Worte offiziellen Bedauerns richtete Japan auch an China, und in der Kommentierung dieses Vorgangs dominierten die Greuel bei der Eroberung Nankings im Dezember 1937. Die Europäer stehen selbstverständlich nicht abseits. In Frankreich sind heute die “Massaker an Algeriern” vom Anfang der 60er Jahre zu einem öffentlichen, ja offiziellen Thema geworden. Der tschechische Präsident Havel erklärte am 24. September 1998 gegenüber dem österreichischen Präsidenten Klestil, daß er die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus Böhmen und Mähren “moralisch verurteile”, und der Schweizer Bundesrat bekundete 1995 bei Gelegenheit eines Gedenkens an das Ende des Zweiten Weltkriegs sein Bedauern über das damals praktizierte Grenzregime, das viele Flüchtlinge, auch todesbedrohte Juden abwies, die Schutz vor den deutschen Häschern gesucht hatten. Den Deutschen ist der neue Ritus vergangenheitspolitischer öffentlicher Schulbekenntnisse ohnehin vertraut – von Willy Brandts Kniefall 1970 in Warschau bis zu den Vergebungsbitten der Bundespräsidenten, zuletzt noch Roman Herzogs in Prag und Johannes Raus in Jerusalem. Aber selbstverständlich darf man den Blick nicht speziell auf das deutsche Vergangenheitsverhältnis richten, um die neue Internationalität öffentlicher Einbekenntnisse historischer Schuld zu verstehen. Worum handelt es sich also? Entschuldigungen sind ein vertrauter Regelbestandteil unseres Zusammenlebens. Das gilt für den Alltag, und es gilt auch für das Handeln der Institutionen bis hin zu den Staaten. Regierungen pflegen auf erhebliche Rechtsverletzungen durch andere Staaten mit Protesten zu reagieren. Erfolgt eine formelle Entschuldigung, so gilt der streitträchtige Fall als erledigt – vorausgesetzt, daß auch die Pflicht zur Ersetzung etwaiger Schäden anerkannt wird. Schon das läßt erkennen, daß es sich bei dem fraglichen Einbekenntnissen historischer Schuld um Diplomatie gemäß traditionellen Völkerrechtsregeln gar nicht handelt. Gewiß: Clinton versprach bei seiner Afrikareise für die nächsten zwei Jahre die Zahlung von 120 Millionen Dollar. Eine Entschädigung für die Leiden einer zweihundertjährigen Geschichte der Sklaverei ist das banalerweise nicht. Selbst die zehn Milliarden Mark, die Deutschland jetzt zugunsten überlebender Zwangsarbeiter aufbringen will, lassen sich nicht als eine haftrechtlich durchkalkulierte Schadensersatzsumme verstehen. Sie symbolisieren vielmehr für ein weiteres Mal Anerkennung historischer Schuld. Die Folgen des Massenterrors, der völkerrechtswidrig geführten totalen Kriege, der kolonialistischen Liquidation autochthoner Kulturen, der großen ethnischen, ideologischen oder auch religiösen Säuberungen sind schlechterdings nicht wiedergutmachungsfähig. Sie sind vielmehr der irreversible Elendsgehalt jüngerer und älterer Geschichte, und just auf dieses Elend beziehen sich heute die Vergebungsbitten der historischen Nachfahren der Verursacher. Das erklärt zugleich die auffällig häufige Nutzung von Symbolen religiöser Herkunft im neuen politischen Entschuldigungsritus. Schon das Wort “Vergebung” hat ja seinen unüberhörbaren Gebetsanklang. Clinton schloß seine zitierten afrikanischen Reden regelmäßig zivilreligiös mit dem Segenswunsch “God bless you”, und die Mordstätte von Katyn wurde nach einvernehmlicher Klarstellung der Täterschaft über eine Kreuzeserrichtung in einen christlichen Friedhof verwandelt. Die päpstliche Bitte vom 12. März 2000 um Vergebung für die Sünden der Christen von den Kreuzzugsgreueln über die Gewalttaten der Zwangsmissionierung bis hin zur Ketzerverfolgung fügt sich in diesen Zusammenhang. Selbstverständlich handelte es sich in Rom nicht um “Zivilreligion”, sondern um eine kirchliche Handlung. Aber ihre außerordentliche Publizität hatte sie doch der weltweiten Aufmerksamkeit auf die neue Zivilbußfertigkeit der Politiker zu verdanken. Die Frage war: Schuldeingeständnisse von Clinton bis Jelzin – hat nicht auch der Papst etwas zu sagen? Er hatte viel zu sagen. Weltpolitisch betrachtet setzt die Ausbreitung des neuen Entschuldigungsritus selbstverständlich das Ende des Kalten Krieges voraus. Die globale Ausbreitung der modernen Zivilisation intensiviert überall Erfahrungen wechselseitiger Abhängigkeiten. Kooperationszwänge machen es nötig, Gräben zuzuschütten, und die öffentliche Vergegenwärtigung schlimmer Vergangenheit, die man schuldeingeständnisbereit hinter sich bringen möchte, ist eine glaubwürdige Form, das symbolisch zu tun. Überdies paßt der neue Ritus zum Vorgang der politischen Emanzipation kleiner Nationen. Allein in den Großräumen zwischen St. Petersburg über Talinn und Riga bis nach Bratislava und Ljubljana, zwischen Zagreb und Tiflis oder Baku und Taschkent hat sich in 80 Jahren seit dem Ende des Ersten Weltkriegs die Zahl der souveränen Völkerrechtssubjekte, das heißt der Staaten, mehr als versiebenfacht. Bedrängt gewesene Völker sind frei geworden, und die vergangenheitspolitische Anerkennung ihrer Leidensgeschichten bestätigt sie in dieser Freiheit. Die Identität von Leidensnationen beruht auf massiven Erfahrungen und ist auf fiktive Geschichtsmythen weniger angewiesen. Der neue Ritus öffentlicher Selbstanklage der jeweiligen Täternationen macht diese Zusammenhänge sichtbar. Wissenschaftspraktisch endet mit diesem Ritus zugleich die Epoche der offiziellen dokumentarischen Schwarz- und Weißbücher, die schwarzeingebunden über die Untaten der jeweils Anderen berichteten und weißeingebunden über die eigene Untadeligkeit. Geschichte darf wieder angemessenerweise in Grautönen geschrieben werden. Das alles hört sich gut an. Aber prekäre Seiten hat die neue historisch-politische Beichtpraxis auch. Öffentliche Sündenbekenntnisse sind ausbeutbar. Das wußte schon die Alte Kirche. Sie erkannte die gemeinschaftsauflösenden Gefahren moralischer Selbstgerechtigkeit und grenzte sich daher im Jahre 251 gegen die Anhänger des Presbyters Novatian ab, den man einen Beicht- und Bußradikalisten nennen könnte. Auch dem Zivilbüßer Clinton blieb es nicht erspart zu erfahren, daß Schuldeingeständnisse sich ausnutzen lassen. Clinton hatte ja in Afrika nach seiner Erinnerung an die trostlosen Leiden der Sklaven zur symbolischen Bekundung guten Willens die Zahlung von 120 Millionen Dollar zur Finanzierung von Projekten der Entwicklungshilfe angeboten. In Accra hingegen forderte am 18. August 1999 eine “African World Reparation and Repatriation Truth Commission” die Zahlung von 777 Trillionen Dollar. Das war lachhaft und daher politisch unbeachtlich. Ernster sind die Folgen eines sich ausbreitenden Sündenstolzes, der überall Verstocktheit, Verdrängung und Beichtrenitenz wittert. In der Rolle des moralischen Chefanklägers entzieht man sich dem Gericht, vor das man den Rest der Nation zitiert. Die Deutschen kennen das aus dem “Historikerstreit”, der geschichtswissenschaftlich nichts gebracht, aber es möglich und üblich gemacht hat, von unliebsamen historischen Interessen zum Beispiel für die Verbrechen des kommunistischen Internationalsozialismus auf Verdrängung der Verbrechen des Nationalsozialismus zu schließen. Weit über die deutsche Szene hinaus gehört zu den Schadensfolgen des modernen Rituals der Selbstanklage eine Tendenz der Vernebelung von Täterschaften und Verantwortlichkeiten. Wer jeweils gelitten hat – das läßt sich zumeist einigermaßen sicher sagen. Aber wer ist das “We”, in dessen Namen Clinton sich für die Sklavenfängerei entschuldigte? Gehören zu diesem “We” auch die Millionen der neuen Immigranten aus der Karibik im amerikanischen Osten oder die Nachfahren jener Alt-Mexikaner im Südwesten der USA, die erst über den Krieg, den im 19. Jahrhundert die USA gegen Mexiko führten, zu Amerikanern geworden waren? Oder: Sind auch die Kasachen oder Kirgisen – als Ex-Sowjetbürger – zivilbußpraktisch für die Liquidation des polnischen Offizierskorps zu Katyn mitverantwortlich? Daß nicht das deutsche Volk das Handlungssubjekt des Völkermords an den Juden gewesen sei, vielmehr der rassistische Faschismus als Formation der Kapitalisten-Klasse in ihrer vom siegreichen Kommunismus bedrängten Spätphase – das galt in der DDR als geschichtspolitisch korrekt. Nichtsdestoweniger war das, jiddisch gesprochen, Stuß. Aber die Frage sinnvoller Zurechnung historischer Großverbrechen ist damit nicht erledigt. Jeder Strafrechtler weiß, wie schwierig es ist, Kollektivtäterschaften zu identifizieren. Das “Who is Who?” der Kollektiv-Subjekte, auf die sich die neuen politischen Schuldeingeständnisse beziehen, bleibt oft reichlich nebelhaft. “We were wrong in that” – so sagte Clinton und schloß damit Untaten von Leuten in Zeiten ein, als die USA noch nicht einmal existierten. Bliebe man da nicht ungleich präziser, wenn man in gewohnter religiöser Praxis bekennte, daß wir allzumal Sünder sind? Wer es genauer wissen möchte, müßte sich schon sehr detailliert mit den Problemen kollektiver Tat-Zurechnung befassen. Wo das nicht geschieht, bleiben auch die neuen öffentlichen Schuldbekenntnisse zuordnungspraktisch unverbindlich. Sie erfüllen in der Hauptsache symbolische Funktionen der Bekundung guten Willens. Das ist, politisch betrachtet, nicht wenig.





