Bereits während des Krieges hatte der Gesetzgeber die Wohnungsnot mit Zwangsbewirtschaftung und Vorschriften zum Mieterschutz mildern wollen. Doch dieses Notrecht war nicht als permanente Lösung gedacht. Erst das am 1. Juni 1923 in Kraft getretene Mieterschutzgesetz schuf dauerhaft Rechtssicherheit. Als Teil eines „Grundgesetzes der Wohnungszwangswirtschaft“ gewährleistete es den Bestandsschutz des Mietverhältnisses und bewahrte die Mieter damit vor willkürlicher Kündigung und ungerechtfertigten Mieterhöhungen. Zwar in wesentlichen Teilen verändert, blieb das Gesetz fast 53 Jahre in Kraft und prägt bis heute unsere Vorstellungen von einem sozialen Mietrecht.





