In Pausitz, einem kleinen Dorf in Kursachsen, war im Jahr 1696 plötzlich die Hölle los: In Haus und Hof des Bauern Hans Preußgen geschahen unerklärliche Dinge. Der Hausrat verteilte sich über das Gelände, Gegenstände verschwanden, zum Trocknen aufgehängte Kleider tauchten anderswo wieder auf. Schließlich wurde die…
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Rasch war man der Meinung, dass es sich um „nichts Natürliches“ handelte: Ein Poltergeist hätte sich in dem Haushalt eingenistet. Die Protokolle verzeichnen präzise, wie er aussah: Nachbarn, Hausbewohner und Preußgen gaben an, eine Erscheinung gesehen zu haben, die zu unterschiedlichen Tag- und Nachtzeiten durch den Garten huschte, die die gleichen Kleider trug, die gleiche Gestalt hatte – wie Preußgens Frau. Die naheliegende Schlussfolgerung aber unterblieb.
Waren die Menschen dieser Zeit – ohne Ansehen der Bildungsunterschiede, egal ob Kirchenobrigkeit, Amtmann oder Bauer – von jenem tiefen Aberglauben durchdrungen, den die Aufklärung später dieser Zeit unterstellte? Glaubten die Menschen damals wirklich an Gespenster?
Betrachtet man den Fall genauer, zeigt sich ein anderes Bild. Preußgens Frau stand damals kurz vor der Niederkunft. Sie misstraute der Hebamme, von der es hieß, sie sei eine Hexe. Die Nachbarn wiederum standen unter dem Verdacht, Preußgen beklaut zu haben, nachdem bei der Untersuchung vermisste Gegenstände bei ihnen entdeckt worden waren. Sowohl Preußgen, der den Argwohn gegen die Hebamme teilte, als auch die Nachbarn hatten also guten Grund, einen Geist heraufzubeschwören.
Als gesichert wurde der Poltergeist aber erst eingestuft, nachdem Preußgen zu Protokoll gab, dass seine 14 Tage verschwundene Hausbibel im Ofen teilweise verbrannt und der Rest im Stall wieder aufgetaucht sei. Die amtlich beglaubigte Misshandlung der Heiligen Schrift durch ein Teufelsgespenst zwang die Geistlichkeit zum Eingreifen. Pfarrer und Superintendent stellten sich am Tatort ein. In den Gottesdiensten wurden nun regelmäßig Fürbitten für den Zustand des Hauses Preußgen gehalten. Bis der Spuk jäh ein Ende fand: Frau Preußgen war mit Zwillingen niedergekommen. Die Akte Poltergeist wurde geschlossen.
Klischeehafte Darstellungen zum Exorzismus sind heute ein popkulturelles Phänomen
Bis heute sind Darstellungen von Besessenheit und Exorzismen Teil der Populärkultur. Wir kennen sie aus Filmen und Büchern, und wir haben alle Bilder im Kopf, wie ein Dämon ausgetrieben wird – mit einem Kruzifix, mit Weihwasser oder einem gemurmelten lateinischen Spruch –, und zwar durch einen katholischen Priester.
Aber auch im Protestantismus der frühen Neuzeit gab es Austreibungen. Im Zuge der Reformation bildete sich ein spezifisch protestantischer Geisterglaube aus. Bis ins 18. Jahrhundert hinein finden sich Berichte von Pfarrern im Kampf mit Poltergeistern, Gespenstern und Kobolden.
Allein für den lutherisch geprägten mitteldeutschen Raum, also für das Kernland der Reformation, konnten bis etwa 1760 rund 60 Berichte zusammengetragen werden. Auch in der reformierten Schweiz gehörte der Umgang mit Poltergeist-Berichten zur theologischen Praxis.
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Anders als beim Hexen-Vorwurf ist die Geisterseherei nicht justitiabel. Poltergeister haben keine Verfolgungswellen ausgelöst und zu keiner Verurteilung geführt. Poltergeister waren, wie im Fall von Pausitz, oftmals kommunikative Ereignisse zwischen Nachbarn, innerhalb einer Gemeinde oder zwischen dem Einzelnen mit der Obrigkeit, in der Konflikte mit Hilfe von Poltergeist-Geschichten verhandelt und einer Lösung zugeführt wurden.
Pfarrer sahen sich dabei in einer zentralen Rolle. Für sie waren Poltergeister ein Fall für die Seelsorgepraxis. Sie handelten vor dem Hintergrund eines Selbstverständnisses, das sich in der Reformation ausgebildet hatte und das in der Frühaufklärung seine Bindekraft zu verlieren begann.
Spukerscheinungen wurden seit der Antike mit Mitteilungen aus dem Totenreich verknüpft. Überliefert ist die Geschichte des Philosophen Athenodoros (geb. 1. Jahrhundert v. Chr.), der während einer Übernachtung in einem Spukhaus Klopfgeräusche wahrnahm. Am nächsten Tag unternahm Athenodoros eine Hausdurchsuchung: Er fand Knochen und veranlasste eine ordentliche Bestattung – der Spuk war vorbei.
In der christlichen Spätantike bekam diese Geschichte eine Aktualisierung: Nun war es ein Bischof, der im Spukhaus nächtigte und dem der Geist eines Verstorbenen erschien. Der Bischof veranlasste am nächsten Tag nicht nur eine Bestattung, sondern auch eine Fürbitte für den Toten. In der vorreformatorischen Kirche gab es die Vorstellung, dass sich Geister der Verstorbenen aus dem Fegefeuer mit der Bitte um das Lesen von Seelenmessen an die Lebenden wandten. Dieser Arme-Seelen-Glauben und die damit verbundene Ablasspraxis waren zentrale Kritikpunkte Martin Luthers, die er unter dem Begriff „Werkgerechtigkeit“ zusammenfasste.
Protestantische Theologie schafft neue Jenseitsvorstellungen
Im Zuge der Reformation kam es mit der theologischen Abschaffung des Fegefeuers zu einem radikalen Umbau der Jenseitsvorstellungen und des Verhältnisses zwischen Lebenden und Toten. Geister der Verstorbenen kehrten nicht wieder. Was also bedeutete es jetzt, wenn es im Haus klopfte?
Luther verlagerte die uns bereits bekannte Spukgeschichte aus Griechenland nach Sachsen, wo ihn der Pfarrer aus Subditz um Hilfe bat. In seinem Haus herrsche Unruhe, Töpfe und Geschirr flögen herum, was solle er tun? Luther riet: „Lass den Teufel mit den Töpfen spielen. Sage dem Teufel: Trolle dich Satan – ich bin Herr im Hause und du nicht.“
Diese Geschichte aus Luthers populärer Sammlung von „Tischreden“ war quasi die Geburt des Poltergeist-Motivs, wie wir es bis heute in unterschiedlichen Versionen kennen. Aus der Erscheinung einer Seele des Verstorbenen ist der Teufel geworden. Und gegen dieses Teufelsgespenst halfen nicht mehr die Mittel der vorreformatorischen Kirche – Exorzismus, Seelenstiftung, Weihrauch, Prozession – sondern die „richtigen lutherischen“ Mittel: Fürbitte, Gebet, Bibelsprüche, Gesang und ein fester Glaube.
Der Pfarrer aus Subditz wurde zum Vorbild für seine Amtskollegen. Wer über Geister klagte, wurde also vom Teufel heimgesucht, litt unter einer tentatio, einer Anfechtung, und bedurfte somit der besonderen Begleitung und Aufmerksamkeit durch den Seelsorger. Hinweise für den richtigen Umgang mit diesen von Teufelsgespenstern Angefochtenen fanden Pfarrer in Pastoralen, Traktaten und Predigtsammlungen.
In den Jahrzehnten nach der Reformation wurde der Umgang mit Geisterscheinungen zum Ausweis einer konfessionellen Identität. Bis dieser neue Ansatz eingespielt war, dauerte es. Das bekam der Pfarrer Sebastian Worm aus Esperstedt (im heutigen Kyffhäuserkreis) zu spüren. Über Monate hinweg wurde Worm von einem Geist aufgesucht, mit dem er morgens, wenn er in seiner Kammer im Bett lag, „wie mit einem Menschen“ plauderte, nämlich von „guten und boßen, gegenwertigen und Zukunfftigen, heimlichen und offenbaren, wahrhafftigen und verlogenen Sachen undt bißweilen auch von unzuechtigen Dingen“.
Weil der Pfarrer das Gespräch mit dem Geist suchte, statt ihn als Teufelsgespenst von sich zu weisen, weil er weder mit geistlichen Übungen diese „Probe des Glaubens“ zu überstehen versuchte noch die Gemeinde um Fürbitte bat, wurde er 1574 auf einer durch den Landesherrn einberaumten Versammlung, an der alle Geistlichen des Landes teilnehmen mussten, des Amtes enthoben.
Erscheinung einer „gantz in weiß gekleideten Nonne“
Rund 100 Jahre später scheinen sich die Routinen eingespielt zu haben. Pfarrer wussten, was im Gespenster-Fall von ihnen erwartet wurde. So hatte 1683 der Pfarrer Bernd Thalemann in Gehofen (ebenfalls im heutigen Kyffhäuserkreis) alle Hände voll zu tun, als sein Beichtkind Philippina von Eberstein über ein Gespenst in Gestalt einer „gantz in weiß gekleideten Nonne mit einem rothen Creutz auf dem Haupte“ klagte. Offensichtlich hatte die junge Adlige die lutherische Absage an die Wiederkehr der Totengeister noch nicht verinnerlicht. Konkret wollte sie in der Heimsuchung ein Mitglied der Familie der früheren Hofeigentümer, deren Porträt in der Kirche hing, wiedererkannt haben. Das Gespenst verspreche ihr einen Schatz, wenn sie nur mit ihm komme. Weil sie sich weigere, werde sie zu regelmäßigen „Marter-Stunden“ geschlagen.
Pfarrer Thalemann wandte sich in dieser „höchst gefährlichen Angelegenheit“ an das Konsistorium in Eisleben. Es entspann sich ein mehrmonatiger Briefwechsel. Der Geist eines Verstorbenen könne nicht erscheinen, stellte Generalsuperintendent Johannes Rösner unmissverständlich klar, befänden sich die Seelen der Verstorbenen doch in der Hand Gottes. Totengeister seien in Wahrheit Erscheinungen des Teufels. Aber, gab Rösner zu bedenken, auch andere, natürliche Ursachen seien möglich: Gebe es Hinweise auf Betrug oder liege eine Nervenkrankheit vor? Zwei Gutachten der theologischen Fakultät Jena unterstrichen die Zweifel an der übernatürlichen Ursache.
Für den Pfarrer war das eine vertrackte Situation. Steckten „böse Leute“ hinter dem Leiden der jungen Adligen? Von anderen damaligen Fällen wusste man, dass blaue Flecken nicht auf ein Gespenst, sondern auf Gewalt in der Ehe zurückzuführen waren. Sollte Pfarrer Thalemann also seinen Patron verdächtigen? Er vermied einen Konflikt mit dem Dienstherrn und deutete das Nonnengespenst als Teufelserscheinung. Über Wochen hielt er Betstunden und Fürbitten ab – bis das Gespenst schließlich nach Ostern 1684 verschwand.
Aus einem Poltergeist wurde auf diese Weise oft ein Verwaltungsakt. Aber das Misstrauen der Vorgesetzten blieb. Verhielten sich die Pfarrer vor Ort gemäß den lutherischen Vorgaben? Solche Fragen stellte sich auch in einem Fall 1669 in Wörblitz in Kursachsen (heute Landkreis Nordsachsen), wo wochenlang das Haus des Gärtners Martin Haubenreißer von einem Poltergeist heimgesucht wurde: Berichtet wurde über Kratz- und Poltergeräusche sowie Sitzbänke, die umfielen oder sich sogar mitsamt der Nachbarin in die Höhe hoben.
Solche Geschichten verbreiteten sich rasch. Das Spukhaus zog Neugierige aus der weiteren Umgebung an. Auch der Superintendent aus Torgau, Paul Hoffmann, wollte genau wissen, was vor Ort passiert war, und sandte einen Katalog von 20 Fragen zu den Ereignissen, die etwa den Lebenswandel der betroffenen Familie und den Umgang mit den Vorfällen im Dorf betrafen.
Fast ein Viertel der Fragen aber galten dem Verhalten der Geistlichkeit vor Ort, ganz besonders des Diakons, denn dem Superintendenten waren besorgniserregende Dinge zu Ohren gekommen: Was habe es mit jenem Zettel auf sich, mit dem der Diakon vermeintlich den Kobold vertreiben wollte? Diakon Möller war als Konvertit wahrscheinlich an Misstrauen gewöhnt, und so antwortete er wortreich und gespickt mit Formulierungen aus der populären lutherischen Erbauungsliteratur: Wie er den Erlöser angerufen habe, wie er vor den Bewohnern gepredigt und die Zerschlagung des Satans durch Jesus beschworen habe, gebetet, gesungen, den Kirchensegen gesprochen – also sich rundum konform verhalten habe. Der besagte Zettel stamme im Übrigen nicht von ihm, sondern von einem Kollegen aus Pretzsch. Der habe, so fügte Diakon Möller hinzu, lateinische Worte gesprochen, die die Bauern nicht verstanden hätten. Kein Exorzismus also auf „papistische Weise“!
Spuk führt zum Wettstreit der Konfessionen
Austreibungen waren vor dem Hintergrund konfessioneller Konkurrenz immer auch eine Leistungsschau, in der die verschiedenen Religionsparteien die Wirkmacht ihrer Instrumente und ihres Glaubens spektakulär unter Beweis stellen konnten. Gerade gemischtkonfessionelle Gegenden waren dafür natürlich prädestiniert. So etwa im Juni 1684, als in Bautzen im Haus des Advokaten Christian Keilpflug der Ehefrau Susanna ein Gespenst in Gestalt der verstorbenen Sabine Ruprecht erschien.
Statt des Nonnengewands trug das Gespenst die typische Tracht einer wendischen Frau, aber wie das Nonnengespenst versprach auch der Bautzener Geist einen Schatz, und wie in Gehofen wurde auch hier die Heimgesuchte körperlich gequält, weil sie nicht Folge leistete. Quelle der ersten Erwähnung dieses Gespensts war der Ehemann, Advokat Keilpflug, der Bier und Glücksspiel frönte und gelegentlich seine Zechen mit alten Münzen bezahlte, die er nach eigenen Angaben „vom Gespenst“ erhalten habe. Dass Poltergeister auch in einem solchen Zusammenhang Erwähnung finden, zeigt, wie verbreitet solche Berichte waren.
Die besondere Situation in Bautzen: Der Dom St. Petri war eine Simultankirche, in der die römisch-katholische Messe und der evangelisch-lutherische Gottesdienst gefeiert wurden. Das Spukhaus gehörte zwar einer lutherischen Familie, stand aber auf dem Grund und Boden des katholischen Kapitels. Die Kapitulare hätten sich daher für zuständig erklärt und angeboten, einen Exorzismus durchzuführen, schrieben Bürgermeister und Stadtrat alarmiert an den Kurfürsten in Dresden.
Der Superintendent Samuel Benedikt Capzov, an den der Kurfürst die Anfrage weiterleitete, sah hinter dem Angebot der „Papisten“ eine besonders perfide Strategie des Teufelsgespenstes, denn wenn erlaubt werde, dass der „Päbstliche Clerus … seine Geckelpossen ausübte“, würde der „Teufel durch den Beelzebub“ ausgetrieben, der „Päbstliche Aberglaube gestärckt, die Unsrigen in ihrem Glauben irre gemacht“ und zum „verdamlichen Abfall“ verleitet. Poltergeist und „Päbstler“ steckten also aus lutherischer Sicht – wenig überraschend für das 17. Jahrhundert – unter einer Decke. Die Stadtgeistlichkeit tat sich zusammen, suchte Haus und Bewohner in engem Takt auf, nahm den Fall in die öffentliche Fürbitte auf – bis im Oktober 1684 das Ende der Anfechtung verkündet werden konnte.
Im Lauf des 18. Jahrhunderts geriet die Vorstellung von Teufelsgespenstern in eine Legitimitätskrise. In seiner Untersuchung „Bezauberte Welt“ (1693) kam der reformierte Theologe und Frühaufklärer Balthasar Bekker (1634 –1698) zu dem Schluss, dass es sich bei den protestantischen Vorstellungen von Teufeln, Hexen und Dämonen um heidnische Überbleibsel handle. Der Frühaufklärer Christian Thomasius (1655 –1728) veröffentlichte 1701 mit „De Crimine magiae“ eine scharfe Kritik an der Hexenverfolgung: Pfarrer, die weiterhin gegen Geister kämpften, würden sich zum Gespött machen.
Geisteraustreibung mit Physik und Psychologie
Als das Pfarrhaus in Gröben bei Jena 1718 einen Sommer lang mit Steinen beworfen wurde, orientierte sich Pfarrer Jeremias Heinisch in der Deutung der Ereignisse an Luthers Exempel vom Poltergeist in Subditz. Zugleich bediente er sich mit seinen Vermessungen des Steinwurfs vermeintlich wissenschaftlicher Methoden. In einer anonymen Spottschrift 1720 wird Pfarrer Heinisch als krank „am Haupte“ dargestellt und die Lektüre der eigenen Schrift als Arznei empfohlen.
1759 betreute der Kemberger Superintendent Gottlieb Müller eine vermeintlich behexte Frau, und obwohl er selbst überzeugt war, dass es um die Spielart einer Teufelserscheinung ging, rang er lange um die richtige Formulierung für die öffentliche Fürbitte. Schließlich bat er die Gemeinde um ihr andächtiges Gebet für eine Person, die „mit einer besonderen Nerven-Krankheit behaftet“ sei. Aus der geistlichen Krankheit Anfechtung wurde ein Fall für die Psychologie. Gespenster waren unglaubwürdig geworden.
Im Zuge der Aufklärung entledigte der Protestantismus sich seines Teufelsglaubens und verpasste sich ein neues Selbstbild. Anlässlich des Reformationsfestes 1775 würdigte der Leipziger Theologe Johann August Ernesti (1707–1781) Luther als Kämpfer gegen den Aberglauben. Der Reformator habe „unsere Kirche von Teufelsstreichen, Gespenstereien, Erscheinungen von Gestorbenen“ befreit. Während Luther Besessenheit und Poltergeister als Betrug entlarvt habe, so galt jetzt die neue Rede, pflegten die „Catholischen“ diesen Aberglauben weiterhin.
Als Beleg dienten der protestantischen Publizistik der Aufklärungszeit die zeitgenössischen Nachrichten von katholischen Exorzisten, Teufelsbeschwörern und „Wunderheilern“ wie Johann Joseph Gaßner, Johann Georg Schröpfer oder Cagliostro. Hier entstand der Topos von der Rückständigkeit des Katholizismus.
Die offizielle protestantische Theologie mochte sich gründlich von Gespenstern gesäubert haben – die Vorstellung von Poltergeistern lebte weiter und fand unter anderem in radikalprotestantischen Gruppen in den Kolonien Nordamerikas eine neue Heimstatt: 1847 sorgten die aus einem methodistischen Haushalt stammenden Schwestern Fox für Aufsehen, als sie berichteten, dass sie über Klopfgeräusche mit Verstorbenen kommunizieren konnten. Seinem Platz in der lutherischen Seelsorge und Theologie beraubt, lebte der entkonfessionalisierte Poltergeist weiter in der neuen Kulturpraxis Spiritismus.
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