Die Begräbnisverordnung Kaiser Josephs II. untersagte jeglichen Prunk bei Beerdigungen. Mozart wurde also seinem Stand als Musiker entsprechend in einem allgemeinen Schachtgrab still beigesetzt. Eine Kennzeichnung des Grabs war nicht verboten, wurde aber nicht vorgenommen. Als Konstanze Mozart 18 Jahre später erstmals das Grab aufsuchen wollte, war der damalige Leichenbestatter als einziger Kenner des genauen Bestattungsorts bereits verstorben. Sein Nachfolger hatte nur eine ungefähre Kenntnis der Lage. Mozarts Grabdenkmal steht also nun dort, wo wahrscheinlich seine letzte Ruhestätte war.





