Bereits im Jahr 18 v. Chr. wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, das regelte, wie Unverheiratete zu bestrafen waren: Sie wurden ganz oder teilweise enterbt. Die erhoffte Wirkung blieb wohl aus, denn schon im Jahr 9 n. Chr. brachten die Konsuln ein weiteres Gesetz ein, das nun auch Kinderlose hart bestrafte. Klare Altersgrenzen hielten alle Betroffenen zu Heirat und Zeugung von Kindern an, Fristen regelten die zügige Wiederverheiratung nach Scheidung oder Tod des Gatten. Sogar die verantwortlichen Konsuln waren betroffen: Sie hatten selbst weder Frauen noch Kinder. Nur wenige Jahre später, so wird berichtet, habe Augustus allerdings eingesehen, dass dem Problem gesetzlich nicht beizukommen war, und die Regelungen abgemildert. Aufgehoben wurde das Gesetz aber erst im 6. Jahrhundert.





