Heinrich weigerte sich, auf einem Hoftag zu Worms 1179 Stellung zu der gegen ihn erhobenen Anschuldigungen des Landfriedensbruchs zu nehmen. Er machte sich damit der Rechtsverweigerung (Kontumaz) schuldig und verfiel der Acht. Bin-nen eines Jahres drohte die Oberacht, sollte Heinrich nicht Genugtuung leisten. Die Fürsten aber drängten den Kaiser, einen lehnsrechtlichen Prozeß gegen Heinrich den Löwen zu beginnen. Zu groß schien ihnen die Gefahr, der Kaiser könne sein Urteil gegen seinen alten Kampfgefährten abmildern. An ein Urteil nach Lehnrecht war aber auch der Kaiser unwiderruflich gebunden. Und tatsächlich: Im Januar 1180 wurden Heinrich alle Reichslehen abgesprochen. Nutznießer waren der Erzbischof von Köln, der Askanier Bernhard und Pfalzgraf Otto von Wittelsbach.





