Da aber die überlebenden Zeugen sich wegen der schrecklichen Umstände ihrer KZ-Haft oftmals nicht genau an Details erinnern konnten, misslang der konkrete Tatnachweis in der Regel. So geschah es auch in dem Prozess, der von 1975 bis 1981 vor dem Landgericht Düsseldorf stattfand. Angeklagt waren 15 frühere SS-Aufseherinnen und -Aufseher des KZs Majdanek. Verurteilt wurden nur acht. Sieben erhielten eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe; lediglich eine Angeklagte erhielt „lebenslänglich“.
Die Journalistin und Autorin Ingrid Müller-Münch berichtete als junge Reporterin über den Mammutprozess. Zum ersten Mal standen auch Frauen, als ehemalige KZ-Aufseherinnen, vor Gericht. In ihrem Buch, das zuerst 1982 erschien und nun neu bearbeitet veröffentlicht wurde, beschreibt die Autorin das Gerichtsverfahren. Sie nimmt besonders die weiblichen Prozessbeteiligten in den Blick: die sieben Angeklagten, die zahlreichen Zeuginnen, eine Gerichtsdolmetscherin und eine rechtsextreme Unterstützerin der Angeklagten (die in skandalöser Weise sogar mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt wurde).
Ingrid Müller-Münch hat ein eindrückliches und bedrückendes Zeitzeugnis verfasst. Die Schilderungen der Greueltaten, die die Aufseherinnen verübten, sind kaum auszuhalten. Warum Menschen zu solchen schrecklichen Taten fähig waren, kann die Autorin wie andere am damaligen Verfahren Beteiligte naturgemäß nur vermuten. Offenbar spielten eine charakterliche Grunddisposition ebenso eine Rolle wie angelernter blinder Gehorsam, Karrierestreben, Überlegenheitsgefühl und der im „Dritten Reich“ allgegenwärtige Antisemitismus. Gerecht erscheinen die Strafen weder der Autorin noch dem Vorsitzenden Richter, seiner Richterkollegin oder dem Staatsanwalt – oder heutigen Leserinnen und Lesern.
Erst eine seit vielen Jahrzehnten fällige Änderung der Rechtsprechung, beginnend mit dem Urteil gegen John Demjanjuk im Jahr 2011, ermöglichte es, die wenigen noch überlebenden Täterinnen und Täter angemessen zu bestrafen. Auf den konkreten Mordnachweis wird seitdem verzichtet. Es genügt, dass jemand in der NS-Mordmaschinerie (als Wachmann, Buchhalter oder Sekretärin) tätig war, um wenigstens wegen Mordbeihilfe bestraft zu werden. Das Buch sollte Eingang in Lehrpläne an Universitäten und Schulen finden.
Rezension: Prof. Dr. Philipp Austermann
Ingrid Müller-Münch
Die Täterinnen von Majdanek
KZ-Aufseherinnen vor Gericht
Dittrich Verlag, Weilerswist-Metternich 2024, 240 Seiten, € 20,–





