Und das hatte sich ereignet: Als in Bedburg und Umgebung über Jahre hinweg immer wieder verstümmeltes Vieh aufgefunden wurde, fiel der Verdacht auf den wohlhabenden verwitweten Bauern Peter Stubbe (auch Stump genannt) aus dem benachbarten Epprath. Gab es Indizien, dass Stubbe tatsächlich ein Schwerverbrecher war, war er nur ein Sonderling oder missliebig als Protestant in katholischem Gebiet? Dies bleibt unklar. Unter der Folter habe Stubbe gestanden, sich mit Hilfe eines Gürtels aus Wolfsfell in einen Werwolf verwandeln zu können und in dieser Gestalt zahllose Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung, Inzucht und Kannibalismus begangen zu haben.
Am 31. Oktober 1589 wurde er deshalb gerädert und enthauptet. Der aufsehenerregende Werwolf-Prozess war beileibe kein Einzelfall. Im Klima von Hungersnöten, Pest, Krieg und Glaubenskampf schwappte neben der Hexenangst immer wieder auch die alte Furcht vor Werwölfen nach oben. Zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert kam es zu einer Vielzahl von Prozessen. Kein Fall aber erweckte solche Aufmerksamkeit wie der des Peter Stubbe, des „Werwolfs von Bedburg“.





