Bedeutsam aber war vor allem, dass Frauen Schritt für Schritt ihr aktives und passives Wahlrecht in Anspruch nehmen konnten, zunächst bei Kommunalwahlen, dann, am 8. Februar 1935, erstmals bei den Wahlen zur türkischen Nationalversammlung. 15 Frauen zogen anschließend als neugewählte Abgeordnete ins Parlament. Kritiker sprechen zwar von einem verordneten „Staatsfeminismus“, der nicht grundsätzlich die gesellschaftliche Stellung der Frau geändert habe. Doch immerhin sprach die Türkei den Frauen das Wahlrecht noch vor europäischen Ländern wie Frankreich oder Italien zu – und vor der Schweiz sowieso, die erst 1971 Frauen das Wählen erlaubte.





