Bereits 1817 schlug jedoch die anfängliche Sympathie der preußischen Regierung gegenüber den Turnern in Misstrauen um. Unverblümt hatte Jahn seine politisch radikalen Ansichten, etwa sein Votum für die Einführung einer Verfassung in Preußen, vor einem wachsenden Anhängerkreis vorgetragen. Am 2. Januar 1820 erließ der preußische König Friedrich Wilhelm III. daher eine Verordnung, wonach „das Turnen als staatsgefährdend aufhöre“. Dieses Verbot versetzte der Turnbewegung einen schweren Schlag. Sie verlor ihr Aktionszentrum in Berlin und zwei Drittel aller deutschen Turngemeinden. Jahn selbst wurde 1825 verhaftet und stand bis 1840 unter Polizeiaufsicht.





