Durch diese Urkunde kam es zu einer staatsrechtlichen Verbindung zweier Territorien, die unterschiedlichen Lehnshoheiten unterstanden, unter einem gemeinsamen Herr-scher, der zugleich König von Dänemark war. Erst seit 1460 kann man von „Schleswig-Holstein“ im eigentlichen Sinne sprechen. Dieser vertraglich besiegelte Verbund Schleswig-Holsteins mit Dänemark sollte bis 1864 Bestand haben. Bis heute sind die Auswirkungen dieses historischen Ereignisses spürbar.
Ursprünglich wollten die schleswig-holsteinischen Adligen mit der Urkunde verhindern, dass es erneut zu Landesteilungen nach fürstlichem Erbrecht kam. Erst im 19. Jahrhundert wurde der Vertragstext, nun auf die Formel „Up ewig ungedeelt“ reduziert, als Beleg für die Eigenstaatlichkeit Schleswig-Holsteins interpretiert und als Kampfruf in den nationalen Auseinandersetzungen mit Dänemark benutzt.
Erst mit den Bonn-Kopenhagener Erklärungen wurde 1954 ein Ausgleich zwischen Deutschen und Dänen im Landesteil Schleswig erreicht. Bis heute gilt diese friedliche, auf der gegenseitigen Gewährung kultureller Privilegien beruhende Regelung europaweit als richtungweisend und vorbildhaft.
Die Ausstellung des Landesarchivs Schleswig-Holstein zeigt die Entstehungs- und Wirkungsgeschichte der Urkunde von Ripen. Sie läuft vom 5. März bis 3. Dezember 2010 im Prinzenpalais in Schleswig und ist montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Begleitet wird sie von einer Vortragsreihe.





