Angesichts dieser Nachrichten war die Obrigkeit gezwungen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. So schrieb der zuständige städtische Schultheiß und Vertreter des kurfürstlichen Statthalters, Dr. Dietrich Flade, an den Saarburger Amtmann mit der dringenden Bitte um Auskunft, welche Trierer Bürger in den schlimmen Verdacht geraten waren, damit man gegen sie vorgehen könne. Offenbar verdichteten sich die angeblichen Indizien schnell gegen Margarethe Braun, eine ältere Frau, die sich ihren Unterhalt als Wäscherin und “Hökerin” von Leintüchern verdiente.
Darüber hinaus war Margarethe Braun eine bekannte Kupplerin, und man verdächtigte sie und ihren dritten Ehemann der Münzfälschung. Am 20. Juli 1582 verhaftet und von Flade in einem ersten, noch gütlichen Verhör mit den Anklagen wegen Kuppelei, Münzfälschung und Hexerei konfrontiert, wollte sie freiwillig kein Geständnis ablegen. Deshalb wurde sie bis zum 15. Oktober insgesamt sieben Folterverhören unterzogen, wobei man immer neue “Indizien” beibrachte, um die Tortur fortzusetzen. Doch noch immer war die Angeklagte nicht geständig. Flade engagierte sich sehr in diesem Verfahren und inspizierte mehrmals persönlich das Haus der Braun auf der Suche nach belastendem Material. Auch die Verhöre unter der Folter führte er selbst durch. Flade zeigte sich als strenger Richter, der das Hexereidelikt unnachsichtig verfolgte.
Er dürfte kaum damit gerechnet haben, daß ein ähnliches Schicksal auch ihn selbst ereilen könnte. Immerhin unterschieden sich Margarethe Braun und der Jurist durch Geschlecht, Stand und Vermögen eklatant. Dietrich Flade war 1534 als Sohn des Stadtschreibers Johann Flade geboren worden. Nach einem Studium der Jurisprudenz fand er rasch Aufnahme im Dienst des Trierer Kurfürsten Johann VI. Durch reiche Heirat und die übliche Kumulation von Ämtern gelang es Flade in den Folgejahren politischen Einfluß zu gewinnen und zum reichsten Mann Triers aufzusteigen. Bereits 1559 kurfürstlicher Rat, wurde er 1569 zum Schultheißen des Trierer Hochgerichts, zum Beisitzer am Koblenzer Appellationsgericht, zum Schultheißen der Dompropstei und zum Schöffen am Hochgericht der Reichsabtei St. Maximin ernannt. In seinen Ämtern erwies sich Flade als treuer Diener seiner kurfürstlichen Herren und als Feind städtischer Selbstbestimmung. Er förderte 1559 die Niederzwingung der protestantischen Reformpartei in Trier und unterstützte den Kurfürsten Jakob III. von Eltz gegen die Autonomiebestrebungen der Stadt, die in einem Verfahren vor dem Reichshofrat ihre Unabhängigkeit von ihrem kurfürstlichen Landesherrn bestätigt haben wollte. Dieser Prozeß endete 1580 mit einer Niederlage der Stadt. Durch die kurfürstliche Reformierung der Stadtverfassung rückte Flade als Stadtschultheiß an die Spitze der städtischen Verwaltung und des städtischen Gerichts.





