In welchem Umfang sexuelle Gewalt in diesem Rahmen wirklich ausgeübt wurde, muß weiterhin unklar bleiben, doch listet Birgit Beck in ihrer Studie „Wehrmacht und sexuelle Gewalt“ die Fakten präzise und nüchtern auf und stellt die genannten Debatten erstmals auf eine klare Basis. Sie macht deutlich, daß angesichts der hohen Dunkelziffer, die für alle Sexualdelikte typisch ist, erst recht im Zweiten Weltkrieg gegenüber Frauen aus Gegnerstaaten, nur wenig bekannt und gar geahndet wurde. Systematisch und nuanciert wertet sie vornehmlich deutsche Gerichtsakten aus, entwirft ein dichtes Bild.
Sexuelle Gewalt wurde bestraft – auch bestraft, das heißt, in ganz bestimmten Situationen. Dies fand in den ersten Kriegsjahren häufiger statt, dann erst wieder gegen Kriegsende. Im Westen, vornehmlich in Frankreich, wurde der Standard angeblicher weiblicher „Geschlechtsehre“ von den Gerichten wesentlich höher angesetzt als im Osten. Die Glaubwürdigkeit der seltenen Anzeigen wurde von den zu Gericht sitzenden Männern recht unterschiedlich ausgelegt; die Beschreibung der sexuellen Gewalt sagt oft mehr über die Urteilenden als die Opfer und nur bedingt etwas über die Täter aus. Wichtiges Kriterium der Beurteilung wurde zunehmend die Disziplin der Truppe. 5349 Männer von über 17 Millionen Angehörigen der Wehrmacht wurden wegen „Sittlichkeitsvergehen“ verurteilt. Nur?
Auf naheliegende Hochrechnungen verzichtet Birgit Beck aus guten Gründen. Doch sie macht sexuell gewalthaftes Denken und Handeln in seinen Dimensionen deutlich. Eine bedrückende Lektüre, die in ihrer Nüchternheit besticht und zugleich betroffen macht. Birgit Beck hat eine Pionierarbeit über ein kaum behandeltes Thema des Zweiten Weltkrieges erarbeitet und damit Erstaunliches an Aufklärung geleistet.
Rezension: Dülffer, Jost





