Die politischen Verhältnisse der Weimarer Republik waren instabil. Selbst in den relativ „Goldenen Zwanzigern“ (1924–1929) wechselten die Regierungen, und es kam dreimal zu Neuwahlen des Reichstags. Der Reichstag bildete naturgemäß alle politischen Strömungen ab, die demokratischen ebenso wie die antidemokratisch-extremistischen. Da Parteienverbote nur selten und dann auch lediglich für eine kurze Zeit ausgesprochen wurden, durften auch Parteien zu Wahlen antreten, welche die liberale Demokratie zerstören wollten.
Bis zur Wahl am 31. Juli 1932 waren die Befürworter der Demokratie im Reichstag grundsätzlich in der Mehrheit. Die SPD, die katholische Zentrumspartei und die linksliberale Deutsche Demokratische Partei (DDP) hatten 1919 die Weimarer Verfassung geprägt. Sie stützten sie bis zur Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler im Januar 1933. Dasselbe gilt für die Bayerische Volkspartei (BVP) und die rechtsliberale Deutsche Volkspartei (DVP) sowie einige kleinere, politisch aber nicht ins Gewicht fallende und oftmals nur kurz im Parlament vertretene Parteien. Allerdings war die grundsätzlich vorhandene Mehrheit der republikloyalen Parteien nicht gleichbedeutend mit stabilen Mehrheiten, denn die Parteien verstanden sich im Wesentlichen als Vertreterinnen eines bestimmten gesellschaftlichen Milieus. Darunter litt ihre dringend erforderliche Kompromissfähigkeit.





