Das Klima im Weimarer Reichstag war ein Abbild des gesellschaftlichen Klimas der jungen Republik. Von Beginn an war die Arbeit des Parlaments vielfältigen Herausforderungen und Störungen durch extremistische Abgeordnete ausgesetzt. Diese steigerten sich bis zum Ende der Weimarer Republik und machten eine ordnungsgemäße Parlamentsarbeit fast unmöglich.
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Die politischen Verhältnisse der Weimarer Republik waren instabil. Selbst in den relativ „Goldenen Zwanzigern“ (1924–1929) wechselten die Regierungen, und es kam dreimal zu Neuwahlen des Reichstags. Der Reichstag bildete naturgemäß alle politischen Strömungen ab, die demokratischen ebenso wie die antidemokratisch-extremistischen. Da Parteienverbote nur selten und dann auch lediglich für eine kurze Zeit ausgesprochen wurden, durften auch Parteien zu Wahlen antreten, welche die liberale Demokratie zerstören wollten.
Bis zur Wahl am 31. Juli 1932 waren die Befürworter der Demokratie im Reichstag grundsätzlich in der Mehrheit. Die SPD, die katholische Zentrumspartei und die linksliberale Deutsche Demokratische Partei (DDP) hatten 1919 die Weimarer Verfassung geprägt. Sie stützten sie bis zur Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler im Januar 1933. Dasselbe gilt für die Bayerische Volkspartei (BVP) und die rechtsliberale Deutsche Volkspartei (DVP) sowie einige kleinere, politisch aber nicht ins Gewicht fallende und oftmals nur kurz im Parlament vertretene Parteien. Allerdings war die grundsätzlich vorhandene Mehrheit der republikloyalen Parteien nicht gleichbedeutend mit stabilen Mehrheiten, denn die Parteien verstanden sich im Wesentlichen als Vertreterinnen eines bestimmten gesellschaftlichen Milieus. Darunter litt ihre dringend erforderliche Kompromissfähigkeit.
Zwist in den Koalitionen wurde außerdem dadurch befördert, dass immer mehr als drei Parteien nötig waren, um überhaupt eine Mehrheit zu erreichen. Denn das reine Verhältniswahlrecht ohne Sperrklausel, das der Artikel 22 der Weimarer Reichsverfassung vorsah, begünstigte eine politische Zersplitterung des Parlaments in nur eine größere (die SPD), einige mittlere und mehrere kleinere Parteien. Die Vertreter der Kleinparteien und der verfassungsfeindlichen Parteien, und damit ein erheblicher Anteil der Abgeordneten (in der Regel mindestens ein Viertel), schieden für eine Mehrheitsbildung von vornherein aus. Somit kamen Koalitionen entweder nicht zustande oder zerbrachen bereits nach kurzer Zeit.
Agitation und Störungen durch Verfassungsfeinde sind an der Tagesordnung
Schon seit der ersten und dann verstärkt seit der zweiten Wahlperiode des Reichstags standen den republikloyalen demokratischen Parteien entschlossene Verfassungsfeinde gegenüber. Auf dem rechten Rand befand sich zunächst die reaktionäre Deutschnationale Volkspartei (DNVP), die zur Monarchie zurückkehren wollte und auch antisemitische Töne anschlug. Von 1924 bis 1928 war dann zusätzlich die völkische „Nationalsozialistische Freiheitsbewegung“ und an ihrer Stelle ab 1928 die NSDAP (mit zunächst nur wenigen Mandaten) im Parlament vertreten.
Links außen standen die moskautreuen Kommunisten der KPD, die „Sowjetdeutschland“ errichten wollten. Sie waren 1920 nur eine Handvoll. Von 1924 bis 1930 gehörten sie aber zu den mittleren Fraktionen. Sie erreichten in etwa dieselbe Stärke wie die DDP, die DVP oder das Zentrum. Die Verfassungsfeinde von links und rechts außen hassten sich gegenseitig. Vor allem aber hassten sie die liberale Demokratie, die sie zerstören wollten. An sachlicher Parlamentsarbeit hatten sie kein Interesse. Der KPD-Vorsitzende Ernst Thälmann erklärte im Jahr 1924 im Reichstag, „eine Geschäftsordnung des bürgerlichen Parlaments“ gelte nicht für seine Partei.
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Extremistische Abgeordnete nahmen die Vorteile des Mandats (Diäten, Freifahrtschein für die Bahn, Immunität bis zur Aufhebung durch den Reichstag) gerne in Anspruch. Sie setzten die Vorzüge des demokratischen Parlamentarismus gegen die Demokratie ein. Joseph Goebbels prahlte im Jahr 1928 in der NS-Parteizeitung „Der Angriff“, er sei kein Mitglied des Reichstags, sondern „ein I.d.I. Ein I.d.F. Ein Inhaber der Immunität, ein Inhaber der Freifahrtkarte“.
Die Verfassungsfeinde nutzten den Reichstag als Agitationsbühne und politische Kampfarena. Sie beleidigten ihre politischen Gegner und störten Sitzungen durch unsinnige Anträge, Lärm und Tätlichkeiten. In den ersten Jahren, als völkische Parteien nur mit wenigen Sitzen im Parlament vertreten waren, traten vor allem die Kommunisten negativ hervor: durch das laute Singen der „Internationale“, Trillerpfeifen und das Anzetteln von Schlägereien. Der 2. Reichstag, der nur einige Monate des Jahres 1924 bestand, wurde von seinem Präsidenten Paul Löbe (SPD) zu Recht als „übler Reichstag“ bezeichnet. In den kommenden Jahren bis 1930 besserten sich die Zustände kaum, zumal die Nationalsozialisten um den späteren Reichsinnenminister Wilhelm Frick und Joseph Goebbels sich seit ihrem Einzug ins Parlament sofort an parlamentsfremden Störungen und Beleidigungen beteiligten.
Trotz der Angriffe durch Verfassungsgegner bleibt der Reichstag bis 1930 arbeitsfähig
Und dennoch konnte der Reichstag trotz aller Störungen seine Aufgaben, die ihm nach der Weimarer Verfassung zukamen, in den vier Wahlperioden bis 1930 erfüllen: Insbesondere beschloss er den Reichshaushalt und zahlreiche, zum Teil wegweisende Gesetze. Das Jugendgerichtsgesetz von 1923 setzte das Strafmündigkeitsalter von zwölf auf 14 Jahre herauf und richtete Jugendgerichte ein, um jugendlichen Straftätern besser gerecht zu werden. Die Krankenversicherungspflicht wurde ausgebaut und auf mehr Arbeitnehmer als zuvor ausgedehnt. Das Arbeitsgerichtsgesetz von 1926 schuf den eigenständigen Rechtsweg für Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis und war ein weiterer Baustein zum Schutz der Arbeitnehmer. 1927 wurde die Arbeitslosenversicherung eingeführt. Alle diese Gesetze bestehen im Kern noch heute.
Ferner unterstützte der Reichstag die Reichsregierung durch die Zustimmung zu wichtigen außenpolitischen Vereinbarungen wie etwa dem Vertrag von Locarno und dem Young-Plan. Die demokratischen Reichstagsfraktionen nahmen auch Einfluss auf die Regierungsbildung und kontrollierten die Kabinette. Dabei schossen sie indessen oftmals über das erforderliche Maß hinaus, wie die schon erwähnten häufigen Regierungswechsel zeigen.
Nach dem „Verfassungswandel“ erstarken die Feinde der Republik
Im Jahr 1930 gab es eine tiefe Zäsur. Manche haben sie mit guten Gründen als „Verfassungswandel“ bezeichnet. Nach dem Rücktritt des Kabinetts Müller, das sich auf eine (mehr oder weniger stabile) Reichstagsmehrheit von der SPD bis zur DVP gestützt hatte, verschob der Reichspräsident die politischen Gewichte. Paul von Hindenburg ernannte von nun an nur noch Kanzler seines Vertrauens: Heinrich Brüning (1930–1932), Franz von Papen (1932) und Kurt von Schleicher (1932/33). Alle hatten keine Mehrheit im Reichstag hinter sich, dafür aber das (durchaus volatile) Vertrauen Hindenburgs und dessen Befugnisse nach der Weimarer Verfassung im Rücken.
Der Reichspräsident löste den gegenüber Brünings Sparplänen widerspenstigen Reichstag auf Bitten des Kanzlers im Juli 1930 auf – eine Zäsur für die Weimarer Republik. Denn die Neuwahl am 14. September 1930 führte zu einem massiven Stimmenzuwachs für die NSDAP und auch zu Stimmengewinnen der KPD. Brüning und sein Kabinett regierten vorzugsweise mit Notverordnungen des Reichspräsidenten. Standen 1930 einer Handvoll Notverordnungen noch 98 Parlamentsgesetze gegenüber, wurden 1931 schon etwas mehr Notverordnungen als Parlamentsgesetze erlassen. Im Jahr 1932 standen fünf Parlamentsgesetze rund 60 Notverordnungen gegenüber. Der Reichstag wurde in das politische Geschehen kaum mehr einbezogen.
Die an der Regierung beteiligten demokratischen Mitte-Rechts-Parteien waren damit einverstanden. Aber auch die oppositionelle SPD verzichtete auf parlamentarischen Widerstand. Sie stimmte teilweise sogar gemeinsam mit den Regierungsfraktionen und auch für längere Vertagungen des Parlaments. Der Reichstag trat zwischen April und Oktober 1931 gar nicht zusammen und zwischen Oktober 1931 und Juni 1932 nur noch zwölfmal. Die SPD wollte nämlich Hindenburg keinen Anlass zu einer Neuwahl geben, die voraussichtlich der NSDAP einen weiteren Zugewinn bescheren würde. Somit beschränkte sich die demokratische Reichstagsmehrheit aus Gründen der Staatsräson selbst.
Seit der Septemberwahl 1930 wurde der Reichstag immer mehr zur Agitations- und Kampfbühne für die Nationalsozialisten und die Kommunisten. Auch die Deutschnationalen schlossen sich zeitweise an. Alle Versuche, Störungen zu vermeiden, etwa durch eine Verschärfung der Geschäftsordnung oder durch zahllose Ordnungsrufe und Wortentziehungen, blieben erfolglos.
Schon die ersten Sitzungen des neu gewählten Reichstags im Oktober 1930 waren turbulent. Reden des Reichskanzlers Brüning und des Reichsfinanzministers Dietrich wurden durch massiven Lärm gestört und waren häufig nicht zu verstehen. Die NSDAP und die KPD setzten in ihren Reden ihre politischen Gegner und die Weimarer Republik mit ihren Institutionen herab. Die republikfeindlichen Abgeordneten forderten die „Beseitigung des politischen Systems, in dem wir heute stehen“, oder bezeichneten die von ihnen als Feinde betrachteten politischen Kontrahenten als „Gesinnungslumpen“, „Lügner“, „Schieber“, „der Clown in diesem Zirkus“, „Skunk“ und „Verräter“.
Störungen des Parlamentsbetriebs nehmen immer stärker zu
Schon während der ersten fünf Sitzungen der fünften Wahlperiode erteilten Reichstagspräsident Löbe und sein Stellvertreter Esser rund 50 Ordnungsrufe. Ihre Versuche, dauerhaft Ordnung zu schaffen, waren meistens vergeblich. Die ersten Sitzungen setzten den Ton. Sacharbeit leisteten die NSDAP und die KPD wie schon vor 1930 nicht. Sie interessierten sich nicht dafür, die bestehenden großen wirtschaftlichen und sozialen Probleme Deutschlands auf dem Boden der Weimarer Verfassung zu lösen.
Alle Anträge und Reden der Verfassungsfeinde verfolgten nur das Ziel, die eigene Ideologie zu verbreiten. Gesetzentwürfe, also Vorschläge zur Lösung von Problemen, brachten sie gar nicht erst ein. Die Verfassungsfeinde wollten die Demokratie abschaffen und durch eine „braune“ bzw. „rote“ Diktatur ersetzen. So sagte Joseph Goebbels im Februar 1931 im Plenum: „Die nationalsozialistische Bewegung verharrt weiterhin diesem System gegenüber in Kampfstellung. … nach der Verfassung sind wir nur verpflichtet zur Legalität des Weges, aber nicht zur Legalität des Zieles … darum stehen wir in unverbrüchlicher Feindschaft zu diesem System und seinen Männern.“
Auch die Judenfeindschaft der NSDAP kam deutlich zur Sprache: „Wir wollen keine Judenverfolgung; aber wir wollen die Ausschaltung des Juden aus dem deutschen Leben“, erklärte Gregor Strasser im Oktober 1930. Politische Gegner wurden auch mit Gewalt und mit dem Tod bedroht. Wilhelm Hoegner (SPD) wurde während seiner ersten Plenarrede, ebenfalls im Oktober 1930, in der er treffsicher mit der NSDAP abrechnete, nicht nur fortwährend durch starke Unruhe und dauernde Zurufe unterbrochen. Sondern der NSDAP-Abgeordnete, brutale SA-Führer und verurteilte Mörder Edmund Heines rief sogar: „Warten Sie nur, bis Sie wieder nach München kommen, da werden Sie gekillt!“
Ebenfalls besonders tumultartig verliefen die acht Sitzungen im Februar und Mai 1932. Fünf davon mussten abgebrochen werden. Heinrich Brüning erinnerte sich, dass seine Rede am 25. Februar 1932 so massiv gestört worden sei, dass es manchmal drei Minuten gedauert habe, ehe er einen Satz habe beenden können: „Goebbels und andere Nazis stürmten mehrere Male drohend die Treppe zur [Redner-]Tribüne hinauf.“
Am 10. Mai 1932 begründete der gesundheitlich angeschlagene Reichsminister Wilhelm Groener das im April verhängte Verbot von SA und SS. Massive Unruhe ging vor allem von den Bänken der NSDAP aus. Hermann Göring hatte in einer Rede an diesem Tag wider besseres Wissen behauptet, die SA sei „niemals ein militärischer Verband gewesen“, habe „niemals Waffen besessen“ und habe „ausschließlich den politischen Schutz gegen den Mordterror von linker Seite durchzuführen gehabt“. Göring verstieg sich sogar zu der Äußerung: „Hätten wir nicht die SA gehabt, dann würde heute überhaupt keine Ordnung mehr in Deutschland möglich sein.“ Als Groener auf Göring erwiderte, rief Letzterer mehrfach dazwischen. Als Vizepräsident Esser ihn ermahnte, erwiderte Göring, er vertrete „die Ehre [seines] Führers“, und diese stehe ihm „höher als Ihr ganzes Parlament“.
Die NSDAP-Abgeordneten zeigten in dieser Sitzung mehrfach, wes Ungeistes Kind sie waren. Aus ihren Reihen wurde der auf der Tribüne sitzende jüdische Berliner Polizeivizepräsident Bernhard Weiß als „Isidor“ antisemitisch beschimpft. Der NSDAP-Fraktionsvorsitzende Frick meldete sich zur Geschäftsordnung und behauptete provozierend, Weiß’ „Anblick [wirke] auf viele Mitglieder dieses Hauses geradezu aufreizend und [störe] die Ordnung dieses Hauses“. Auf Zwischenrufe von SPD-Abgeordneten erwiderte Frick: „Wir schreiten zur Selbsthilfe, wenn hier keine Ordnung geschaffen wird!“
Zwei Tage später kam es zum nächsten großen Eklat. Mehrere NSDAP-Abgeordnete verprügelten das ehemalige Parteimitglied Helmuth Klotz wegen dessen Veröffentlichungen über SA-Chef Ernst Röhm erst im Reichstagsrestaurant und dann in der Wandelhalle. Eine Schlägerei im Plenarsaal zwischen Abgeordneten der NSDAP und der SPD konnte gerade noch verhindert werden. Sogar die Schutzpolizei unter der Leitung des Polizeivizepräsidenten Weiß musste anrücken, um im Saal für Sicherheit zu sorgen. Schließlich brach Reichstagspräsident Löbe die Sitzung ab, nachdem er drei NSDAP-Abgeordnete für 30 Tage vom Sitzungsbetrieb ausgeschlossen hatte, diese sich aber weigerten, den Saal zu verlassen.
Seit dem Sommer 1932 ist der Reichstag wie gelähmt
Nachdem Hindenburg den Reichstag auf Bitten seines neuen Kanzlers Franz von Papen aufgelöst hatte, kam es am 31. Juli 1932 zur Neuwahl. Als Ergebnis waren NSDAP und KPD nun in der Mehrheit. Sofern sie sich zumindest insoweit einig waren, konnten sie jetzt jede Regierung per Misstrauensvotum stürzen, jedes Gesetz und den Haushalt blockieren sowie jede Notverordnung des Reichspräsidenten aufheben lassen.
Die demokratischen Parteien spielten hingegen seit der Juliwahl 1932 politisch kaum mehr eine Rolle. Nur wenn es der NSDAP oder der KPD genehm war, konnten Sitzungen störungsfrei ablaufen und Mehrheiten für Beschlüsse zustande kommen. Der Weimarer Parlamentarismus war ansonsten paralysiert. Ins Bild passte, dass die Alterspräsidentin Clara Zetkin der KPD und der neu gewählte Reichstagspräsident Hermann Göring der NSDAP angehörten. Zetkin äußerte während ihrer Eröffnungsansprache am 30. August 1932 die „Hoffnung, … das Glück zu erleben, als Alterspräsidentin den ersten Rätekongreß Sowjetdeutschlands zu eröffnen.“ Sie leitete also die Sitzung eines Parlaments, dessen Abschaffung sie erhoffte. Auch Göring hatte an einem demokratischen Reichstag keinerlei Interesse.
Nach einer erneuten Reichstagsauflösung auf Bitten Papens im September wurde am 6. November 1932 schon wieder gewählt. Die NSDAP verlor Mandate, die KPD gewann hinzu. Die Blockademehrheit beider Fraktionen blieb. Die Stimmung war aufgeheizt. In der Sitzung vom 7. Dezember 1932 kam es zunächst zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen einem mecklenburgischen KPD-Landtagsmitglied und NSDAP-Abgeordneten auf einer Besuchertribüne.
Während der dadurch veranlassten Sitzungsunterbrechung kam es zu einer heftigen Schlägerei zwischen 40 bis 50 NSDAP- und KPD-Abgeordneten in einem Wandelgang des Reichstags. Ein Spucknapf, Aschenbecher, ein Pultdeckel, ein Tisch und ein Telefonapparat wurden als Waffen eingesetzt und mehrere Abgeordnete sowie Kriminalbeamte, die sich zwischen die verfeindeten Gruppen gestellt hatten, verletzt. Ein Kronleuchter und Türscheiben gingen zu Bruch. Der DNVP-Abgeordnete Reinhold Quaatz charakterisierte die Sitzung später in seinem Tagebuch als „Gebrüll und Getobe“.
Das Ende des demokratischen Reichstags
Die liberale „Vossische Zeitung“ schrieb in ihrer Morgenausgabe vom 8. Dezember 1932: „Also Neigung zu Tumultszenen, wie sie in den letzten Parlamenten fast üblich geworden waren, und Ansätze zur Arbeitsfähigkeit zugleich – was davon wird sich endgültig durchsetzen?“ Die Antwort gaben die kommenden Ereignisse: Der Reichstag kam nur noch am Folgetag zusammen und dann erst wieder am 21. März 1933. Da war Hitler bereits Reichskanzler.
Der Reichstag tagte lediglich noch zweimal als Mehrparteienparlament (aber ohne die KPD und viele SPD-Abgeordnete). Durch das scheinlegale „Ermächtigungsgesetz“ vom 24. März 1933, die Ausschaltung aller Parteien außer der NSDAP und „Wahlen“ im November 1933, zu denen nur noch eine „Einheitsliste“ antrat, wurde der Reichstag zum Scheinparlament.
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