Der Fall des 1943 hingerichteten Düsseldorfer Karnevalisten Leo Statz zeigt, wie in der NS-Zeit einfache Bürger durch das Anschwärzen ihrer Mitmenschen zu Mittätern des Terrorregimes wurden – und wie einzelne Denunzianten nach Kriegsende rechtlich verfolgt wurden.
Sie haben noch 2 von 3 kostenlosen Artikeln übrig1/3
Am 23. April 1949 – wenige Tage vor Gründung der Bundesrepublik – wurde der Prokurist Hans Wienhusen vom Düsseldorfer Schwurgericht zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt, weil er 1943 als V-Mann der Gestapo seinen Chef Leo Statz denunziert hatte. Die Denunziation hatte dazu geführt, dass Statz vom Volksgerichtshof wegen „Wehrkraftzersetzung“ und „Feindbegünstigung“ zum Tod verurteilt und hingerichtet wurde.
Das Urteil gegen den Denunzianten stützte sich auf das vom „Alliierten Kontrollrat“ der Siegermächte im Dezember 1945 erlassene „Gesetz Nr. 10“, wonach „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zu bestrafen waren. Dass das Kontrollratsgesetz nicht nur für die Tribunale der Alliierten, sondern auch für deutsche Gerichte galt und vor allem zu Verfahren gegen Denunziantinnen und Denunzianten führte, ist heute wenig bekannt.
Im Düsseldorf der Nachkriegszeit erregte das Verfahren wegen der Prominenz des Denunzierten im Karneval einige Aufmerksamkeit. Leo Statz war – wie es in den Quellen heißt – ein „Urbild von Heiterkeit und Lebensfreude“. Für die Nationalsozialisten hegte er keinerlei Sympathien.
Das verhinderte schon der Umstand, dass sein Vetter Erich Klausener bereits 1934 – am Rand der mörderischen Aktionen gegen den sogenannten Röhm-Putsch – auf Befehl von Hermann Göring von der SS heimtückisch erschossen worden war, weil er sich die Nationalsozialisten als führender Vertreter des politischen Katholizismus und auch als Chef der Preußischen Polizei in der Endphase der Weimarer Republik zu Feinden gemacht hatte.
Karnevalshit wird als Verunglimpfung Mussolinis angesehen
Alljährlich brachte Leo Statz die Jecken durch Schlager in Stimmung. Als Präsident des Karnevalsausschusses der Stadt Düsseldorf gelang es ihm, den Karneval weitgehend der grassierenden „Gleichschaltung“ zu entziehen. Schon vor 1933 hatte er in einem gegen den nationalsozialistischen Rassenwahn gerichteten Schlager empfohlen, alle Frauen zu lieben, „egal, ob blond, ob schwarz, ob rassig, ob dünn, ob klein, ob massig“.
In der letzten Session vor Kriegsbeginn landete er seinen größten Hit: „Sei doch einmal nett zu mir, alles, alles schenk ich Dir, sei nicht zaghaft zimperlich, duze, duze, duze mich“. Die Nazis, humorlos, wie sie waren, sahen in diesem vielgesungenen Gassenhauer eine Verunglimpfung des italienischen „Duce“ und Führer-Freundes Benito Mussolini. Nur mit Mühe konnte ein Verbot des Schlagers verhindert werden.
Da Statz seine Texte publizieren wollte, musste er einen Antrag zur Aufnahme in der Reichsschrifttumskammer stellen. In diesem Zusammenhang holte das Reichspropagandaministerium bei den lokalen Partei- und Gestapo-Stellen Informationen über den Rheinländer ein. Sie fielen eindeutig negativ aus. Seine praktizierte Religiosität, die Missachtung der nationalsozialistischen Riten (wie etwa das Grüßen mit „Heil Hitler“), seine ironischen Kommentare zu den nationalsozialistischen Errungenschaften und seine Verwandtschaft mit Erich Klausener wurden Statz zur Last gelegt. Er habe „nichts getan, was erkennen lässt, dass er sich dem nationalsozialistischen Staat gegenüber irgendwie verpflichtet fühlt“. Die Aufnahme in die Reichsschrifttumskammer wurde ihm verwehrt.
Mehr aus Geschichte & Archäologie
Weitere aktuelle Artikel aus der Rubrik Geschichte & Archäologie.
Am 7. April 1926 versuchte die irische Adelige Violet Gibson, den italienischen Faschistenführer Benito Mussolini zu erschießen. Doch was waren ihre…
Geschichte & Archäologie
Elefanten verraten wahrscheinliche Route Hannibals über die Alpen
7. Juli 2026
Welche Route nahm Hannibal, als er 218 vor Christus mit seinen Kriegselefanten die Alpen überquerte? Eine Studie hat den energetisch günstigsten Weg berechnet.
Ungeachtet vieler Mahnungen zur Vorsicht sagte Statz, was er dachte. Für ihn galt: „Wenn niemand die Dinge sagt, wie sie sind, wird das Volk noch dümmer gemacht. Wir sind doch keine Sklaven!“ Statz spottete: „Wir haben keine Courage. Eine Straßenbahnuniform bringt einen ganzen Wagen voll Menschen zum Strammstehen. Die Braunen haben es leicht mit uns.“ Seine Überzeugung war: „Das Böse wird niemals triumphieren. Wir können diesen Krieg nicht gewinnen! Die Partei wird mit der Niederlage verschwinden.“
Beruflich war Leo Statz, von Düsseldorf aus, als Vorstand der „Birresborner Mineralbrunnen AG“ in der Eifel tätig. Die Geschäfte vor Ort führte Hans Wienhusen. Mit ihm war Statz – so meinte er – befreundet. Er machte ihn zu seinem Prokuristen. Man duzte sich (was damals nicht selbstverständlich war). Es kam aber auch zu Streitigkeiten über den starken Alkoholkonsum von Wienhusen, seinen mangelhaften Einsatz für den Betrieb und über sein Gehalt. In der letzten Juliwoche 1943 machten die beiden einen Kundenbesuch in die Goebenkaserne in Trier – und damit begann das Verhängnis.
Was Statz nicht wusste: Sein Mitarbeiter Wienhusen hatte bei der Gestapo als V-Mann angeheuert. In Trier war der „Wassermann“ als gefährlich bekannt. Das wollte Statz gutgläubig nicht zur Kenntnis nehmen. Heute weiß man, dass Wienhusen insgesamt 60 Anzeigen erstattet hat, die zu zwei Todesurteilen und insgesamt 37 Jahren Zuchthaus und Konzentrationslager geführt haben.
Jedenfalls ahnte Statz nicht, dass Wienhusen der Gestapo empfohlen hatte, den Gesprächstermin in der Kaserne belauschen zu lassen. Sein Chef sei ein „ausgesprochener Staatsfeind“, habe ein loses Mundwerk und die Gewohnheit, sich bei solchen Gelegenheiten abfällig über den „Führer“ auszulassen. Man werde „mancherlei hören können“.
Nebenbei sei bemerkt: Auf solche Anzeigen aus der Bevölkerung war die Gestapo angewiesen. Durch eigene Leute konnte man die flächendeckende Überwachung nicht bewerkstelligen. Die „Volksgenossen“ sollten sich selbst überwachen. Dabei waren es häufig – wie bei Wienhusen – private Streitereien, die zu Denunziationen führten.
Bei einem Trinkgelage redet sich Statz um Kopf und Kragen
Die Gestapo folgte der Aufforderung ihres V-Mannes, und Statz tappte in die ihm perfide gestellte Falle. Da der Kantinenpächter Geburtstag hatte und der Geburtstag von Statz nicht lange zurücklag, entwickelte sich nach dem geschäftlichen Teil ein Trinkgelage, in das auch andere Gäste, zwei Feldwebel, einbezogen wurden.
Statz geriet ins Plaudern und kam – nach Luftangriffen der Alliierten zum dritten Mal in Düsseldorf „ausgebombt“ und von Wienhusen angestachelt – auf die leidigen Zeitverhältnisse zu sprechen: die pessimistisch zu beurteilende Kriegslage, die Stärken des Bolschewismus, die schlechte Stimmung in den luftkriegszerstörten Städten und die geringen Aussichten der Landser, heil aus dem Krieg zu kommen. Für all dies sei der „Führer“ verantwortlich.
Die Kantinenwirtin mahnte zur Vorsicht. Am Nebentisch saßen Gäste, hinter denen sie – zu Recht – Gestapo-Leute vermutete. Mit sicherem Fingerspitzengefühl veranlasste sie, dass die Lauscher das Lokal verließen. Aber die Diskussionen liefen weiter. Als sich einer der Feldwebel ärgerlich entfernte, bat Statz Wienhusen, den Soldaten zu beruhigen. Wienhusen erklärte, dass er „alles erledigt“ habe. Später musste Statz erfahren, dass er den Feldwebel gegen ihn aufgehetzt hatte. Am Ende wurden neben anderen alkoholischen Getränken 69 Schnäpse abgerechnet.
Zunächst blieb die Zusammenkunft folgenlos. Wienhusen wusste allerdings, dass er seinen Chef nun in der Hand hatte. Erneut forderte er eine Gehaltserhöhung. Als Statz diese ablehnte, drohte Wienhusen, dass er sich anders zu helfen wissen werde. Am 3. August 1943 erstattete er bei der Trierer Gestapo einen Bericht über die Zusammenkunft und ergänzte damit das, was die beiden Gestapo-Beamten (hinter einer Zeitung versteckt) gehört hatten.
Einen Monat später wurde Statz von der Gestapo „zur Klärung einer Angelegenheit“ einbestellt. Nach dem Verhör über die Ereignisse (in dem er in der Hoffnung auf Entlastung um die Vernehmung von Wienhusen bat) wurde er als „Politischer Häftling“ im Gerichtsgefängnis interniert. Er sollte die Freiheit nicht wiedererlangen.
Auf Weisung des Reichssicherheitshauptamtes wurde Statz nach Berlin überführt. Unter weitgehend wörtlicher Übernahme der Aussagen von Wienhusen erhob der Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof Anklage wegen „Wehrkraftzersetzung“ und „Feindbegünstigung“. Auf diese Begriffe hatte man den – eigentlich auch unter den damaligen Verhältnissen nicht außergewöhnlichen – Vorgang so zugespitzt, dass eine Todesstrafe erwartet werden musste.
Dabei hatte die Gestapo vorgesorgt. Man versicherte sich, dass Statz als „Schutzhäftling“ inhaftiert bleiben würde, falls es zu einem Freispruch käme. Diese Praxis war ein bekanntes Phänomen der Schreckensherrschaft.
Richter Freislers Auftritt ist „hasserfüllt“ und „mitleidslos“
Die Hauptverhandlung am 27. September 1943 wurde von Roland Freisler, dem Präsidenten des in erster und letzter Instanz entscheidenden Volksgerichtshofs, geführt. Rudolf Predeek, ein von der Verteidigung als Entlastungszeuge geladener Freund von Leo Statz, berichtet, dass Freisler mit einem „ungezügelten, hasserfüllten und mitleidslosen Vernichtungswillen“ fast ununterbrochen sprach; „mal ruhig und sachlich, dann plötzlich aufbrausend, tobend, ausfallend, alle Maße für Sitte und Würde verachtend, sich überschlagend, den Angeklagten beleidigend, jede unliebsame Gegenäußerung blitzschnell verdrehend, einschüchternd und alles mit großer schauspielerischer Geste unterstreichend.“
Vor allem aber musste Statz zu seinem Entsetzen erkennen, dass sein engster Mitarbeiter Hans Wienhuse ihn nicht, wie er gehofft hatte, entlastete, sondern die Aussagen der Anklageschrift bestätigte. Er erklärte ausdrücklich, dass Statz „nicht betrunken, sondern im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte gewesen“ sei, und betonte abschließend: „Und es war alles noch viel schlimmer gewesen“.
Diese Aussagen waren schwerwiegend; denn allgemein kann man sagen, dass Denunziantinnen und Denunzianten das Schicksal der Angeklagten weitgehend in der Hand hatten, wenn sie als Hauptbelastungszeugen auftraten. Für Leo Statz war nun auch klar, was die Gestapo-Beamten bei seinem Verhör in Trier meinten, als sie ihn fragten, ob Wienhusen fähig sei, seine Direktorenstelle einzunehmen.
Die Verhandlung dauerte drei Stunden. Durch Freislers aggressive Prozessführung erniedrigt, nahm Statz, seelisch und körperlich zerbrochen, am Ende den Spruch des Gerichts entgegen: Der Angeklagte „ist für immer ehrlos geworden. Er wird mit dem Tode bestraft“.
Das Todesurteil war für alle, die Statz nahestanden, niederschmetternd. Konnte seine Vollstreckung zumindest aufgeschoben werden? War die Umwandlung in eine Zuchthausstrafe denkbar? Fieberhaft wurde nach Lösungen gesucht. Es gab einige, die bereit waren, bei Hitler um Gnade zu bitten. Auch einer der Feldwebel, die mit Statz in der Kantine gezecht hatten, versuchte, ihn zu retten.
Doch selbst das war ein hochriskantes Unterfangen: Die NSDAP-Stelle in Düsseldorf fragte in Berlin nach den Namen aller derjenigen, „die sich mit einem Gnadengesuch für Statz verwandt haben“, da man beabsichtige, gegen die Leute vorzugehen.
Leo Statz verbrachte die letzten fünf Wochen seines Lebens im Zuchthaus Brandenburg-Görden. In einer der Todeszellen bereitete er sich – wie alle zum Tod Verurteilten Tag und Nacht an den Händen gefesselt – auf sein Ende vor. Seine mit großen Mühen und Schmerzen geschriebenen Briefe, Gedichte, Aufzeichnungen und Gebete sind eine tiefbewegende Hinterlassenschaft.
Trotz allem Leid hatte Leo Statz der Humor nicht ganz verlassen. Als ihn zwei Neffen besuchten, deutete er auf die an seiner Zuchthauskleidung angebrachten gelben Litzen hin: „Seht her, ich bin wieder in der Prinzengarde“. Auf dieser Linie lag auch seine Zusage aus der Todeszelle, den „Düsseldorfer Jonges“ die im Luftkrieg verbrannte Vereinsfahne ersetzen zu wollen. „So flattere ich Euch in Gedanken stets fröhlich voran“. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Vorstand der Beschenkten jedoch schon beschlossen, den zum Tod Verurteilten aus dem Verein auszuschließen. So groß war die Angst in der damaligen Zeit.
Am letzten Tag seines Lebens schrieb er seiner Schwester: „Was ist das doch für eine Gnadenzeit, sich nur mit Gott und sich selbst beschäftigen zu dürfen.“ Er verwies sogar auf den alten Familienspruch „Wie Gott es fügt, bin ich vergnügt“. Der Nachlass ist von so großer spiritueller Tiefe, dass Leo Statz – wie auch sein Vetter Erich Klausener – in der Erzdiözese Köln heute zu den christlichen Märtyrern des 20. Jahrhunderts gezählt wird.
Die Kosten der Enthauptung trägt die Witwe
Ausweislich der Urkunde des im Zuchthaus tätigen Standesbeamten wurde Leo Statz am 1. November 1943 um 16.28 Uhr mit dem Fallbeil enthauptet. Die Kosten für die Hinrichtung musste die Witwe tragen.
Die Gestapo in Düsseldorf legte Wert darauf, dass die Öffentlichkeit über die Hinrichtung informiert wurde, da Statz „als ehemaliger Vorsitzender des Karnevalausschusses sehr bekannt ist und besonders in katholischen und reaktionären Kreisen großes Ansehen genoß“. Die Oberreichsanwaltschaft kam dem Wunsch nach. Die Nachricht vom 5. Februar 1944 in der „Rheinischen Landeszeitung“ trug die Überschrift: „Ein Volksverräter“.
Nach dem Einmarsch der alliierten Truppen 1945 wurde Wienhusen als „War Criminal“ verhaftet. Mit dem Düsseldorfer Schwurgerichtsurteil fand sein Arrangement mit der Gestapo frühzeitig Sühne.
Zu den „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zählten nicht nur Taten, die – wie Mord, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung – schon nach deutschem Recht strafbar waren, sondern auch die „Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen“, und zwar „ohne Rücksicht darauf“, ob die Taten „das nationale Recht des Landes, in welchem die Handlung begangen worden ist, verletzen“.
Das rief (nicht nur, aber vor allem bei Rechtswissenschaftlern mit NS-Vergangenheit) Kritik im Hinblick auf das „Rückwirkungsverbot“ hervor, wonach eine Tat nur bestraft werden kann, wenn sie schon zum Tatzeitpunkt strafbar war, weil in der NS-Zeit jedermann das Recht zu einer Anzeige gehabt hatte.
Dagegen betonte der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch (auch mit Blick auf die Bestrafung von Denunziationen), dass positive Gesetze nicht anzuwenden seien, wenn sie in so „unerträglichem Maß“ der Gerechtigkeit widersprechen, dass die Gesetze „als unrichtiges Recht der Gerechtigkeit zu weichen“ hätten.
Im Fall von Hans Wienhusen verwies das Schwurgericht, nachdem es den Sachverhalt akribisch anhand der Gestapo-Akten mit 23 Zeugen ermittelt hatte, auf „die völlig aus dem Rahmen fallende Verwerflichkeit“ der Denunziation. Wienhusen habe Statz „bewusst der willkürlichen Strafverfolgung der Gestapo ausgeliefert“, anstatt seinem Chef dankbar zu sein, der ihm eine Stellung verschafft habe, die „in finanzieller Beziehung sehr günstig war“.
Statz sei „in den Tod getrieben“ worden
Zudem habe der Angeklagte gewusst, wie leicht Statz „gerade unter der Einwirkung von Alkohol seine Einstellung preisgab“. Er habe ihn „ohne jedes entschuldbare Motiv mit einem selten nachhaltigen Willen in den Tod getrieben“.
Abschließend erklärte das Gericht, „dass für eine derartige Tat nur eine lebenslange Zuchthausstrafe die angemessene Sühne sein kann“. Dabei wurde betont, dass man „von der Verhängung der beantragten schwersten Strafe, der Todesstrafe, Abstand nehmen zu sollen geglaubt hat“.
Die gegen das Urteil eingelegte Revision wies der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone als unbegründet zurück. Es komme nicht darauf an, ob sich Statz mit seinen Äußerungen strafbar gemacht habe. Entscheidend sei, dass die Todesstrafe „unter Berücksichtigung aller Strafzwecke unerträglich hart und unter rechtsstaatlichen Verhältnissen undenkbar“ war.
In Düsseldorf denkt man noch heute an den hingerichteten Rheinländer. Im Karneval wird jährlich eine „Leo- Statz-Plakette“ verliehen, manche seiner Lieder werden noch gesungen, das örtliche Berufskolleg trägt seinen Namen, und auch eine Straße ist nach ihm benannt. Auf dem Bürgersteig der Kronprinzenstraße, an der die Elternhäuser von Leo Statz und seinem Vetter Erich Klausener standen, wurden „Stolpersteine“ eingelassen. Am nahen Fürstenwall erinnert auf dem Leo-Statz-Platz ein Mahnmal an die beiden. Juristisch rehabilitiert wurde Statz erst spät mit dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile vom 25. August 1998.
Hans Wienhusen, der Statz der Gestapo ausgeliefert hatte, erlangte nach 15 Jahren Haft die Freiheit zurück. Zuvor waren verschiedene Gnadengesuche abgelehnt worden. An dem Justizmord an Statz waren jedoch viele beteiligt. Außer Wienhusen stand keiner vor Gericht. Vom Schicksal der Gestapo-Beamten ist nichts bekannt. Viele Mitarbeiter der Terror-Organisation kamen wie andere „Schreibtischtäter“ unbehelligt davon.
Verfahren gegen NS-Richter werden eingestellt
Und die Richter des Volksgerichtshofs? Roland Freisler, als „Blutrichter“ verantwortlich für rund 2600 Todesurteile, starb bei dem verheerenden US-Luftangriff auf die Reichshauptstadt am 3. Februar 1945. Ansonsten muss man feststellen: Keiner der etwa 50 Berufs- und 170 ehrenamtlichen Richter des Volksgerichtshofs wurde gerichtlich bestraft.
Entscheidend war dabei das Urteil des Bundesgerichtshofs im Verfahren gegen Karl-Heinz Rehse, der als Beisitzer des Ersten Senats unter Freisler 231 Todesurteile unterzeichnet hatte. Der Bundesgerichtshof hob 1968 die erstinstanzliche Verurteilung des Richters wegen „Rechtsbeugung“ (heute Paragraph 339 Strafgesetzbuch) auf. Rehse könnte nur bestraft werden, wenn er bewusst gegen seine richterliche Überzeugung für ein Todesurteil gestimmt habe. Da ein solches Unrechtsbewusstsein kaum nachzuweisen war, wurden alle Ermittlungsverfahren gegen Richter und Staatsanwälte eingestellt. Damit war trotz vieler Proteste in der Öffentlichkeit ein Schlussstrich gezogen.
Später, als es nach 1990 um das Justiz-Unrecht der DDR ging, hat der Bundesgerichtshof selbstkritisch von einem „Scheitern der Verfolgung von NS-Richtern“ gesprochen, das „vornehmlich durch eine zu weitgehende Einschränkung der subjektiven Voraussetzungen des Rechtsbeugungstatbestandes bedingt war“.
DAMALS PlusGeschichte & Archäologie
Verhängnis auf Hawaii
6. Juli 2026
Auf seiner dritten Reise in den Pazifik verließ James Cook das Glück: Im Zuge einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit Indigenen auf Hawaii wurde er getötet.
DAMALS PlusGeschichte & Archäologie
Der wache Blick der Aufklärung
2. Juli 2026
Im Alter von 17 Jahren brach Georg Forster gemeinsam mit seinem Vater zur zweiten Pazifikexpedition von James Cook auf. Sein Reisebericht liest sich…