Am 23. April 1949 – wenige Tage vor Gründung der Bundesrepublik – wurde der Prokurist Hans Wienhusen vom Düsseldorfer Schwurgericht zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt, weil er 1943 als V-Mann der Gestapo seinen Chef Leo Statz denunziert hatte. Die Denunziation hatte dazu geführt, dass Statz vom Volksgerichtshof wegen „Wehrkraftzersetzung“ und „Feindbegünstigung“ zum Tod verurteilt und hingerichtet wurde.
Das Urteil gegen den Denunzianten stützte sich auf das vom „Alliierten Kontrollrat“ der Siegermächte im Dezember 1945 erlassene „Gesetz Nr. 10“, wonach „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zu bestrafen waren. Dass das Kontrollratsgesetz nicht nur für die Tribunale der Alliierten, sondern auch für deutsche Gerichte galt und vor allem zu Verfahren gegen Denunziantinnen und Denunzianten führte, ist heute wenig bekannt.





