Auch ohne Kolonien lebt der deutsche Kolonialismus fort
Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs endete die Zeit der deutschen Kolonien – nicht aber die deutsche Kolonialgeschichte. Die vielgliedrige Kolonialbewegung der Zwischenkriegszeit zählt jedoch noch immer zu den Desideraten der Forschung. Ein bislang kaum beleuchteter Bestandteil der Weimarer Kolonialbewegung sind die zahlreichen Organisationen, in denen sich Rückkehrer aus den deutschen Kolonien nach Kriegsende engagierten.
Einige der ehemaligen Kolonisten hatten bereits im November 1918 in verschiedenen Städten des Deutschen Reiches erste Organisationen gegründet. Diese Organisationen schlossen sich Ende des Jahres 1919 zu einem reichsweiten Dachverband, dem Reichsverband der Kolonialdeutschen und Kolonialinteressenten zusammen. Diese Namensgebung machte deutlich, dass dem Verband nicht nur ehemalige Kolonisten, sondern auch Vertreter von Kolonialfirmen angehörten, die vor dem Ersten Weltkrieg in den deutschen „Schutzgebieten“ tätig gewesen waren. Die führende Person zu Beginn der kolonialdeutschen Organisationsgeschichte war mit Albert Hahl ein ehemaliger Kolonialbeamter, der viele Jahre der Kolonie Deutsch-Neuguinea als Gouverneur vorgestanden hatte. Er war an allen bedeutenden Gründungen des Jahres 1919 beteiligt.
Obwohl zunächst als Selbsthilfeorganisation für die zurückgekehrten oder noch zurückkehrenden Kolonialdeutschen gegründet, übernahm der neue Verband die Führung innerhalb der deutschen Kolonialbewegung im Kampf gegen die kolonialen Bestimmungen des Versailler Vertrags. Hauptaktion war die Durchführung einer Unterschriftenaktion für den Erhalt eines deutschen Kolonialbesitzes, bei dem der Reichsverband die nach ihrem eigenen Selbstverständnis führende koloniale Organisation des Kaiserreiches, die Deutsche Kolonialgesellschaft (DKG), in den Hintergrund drängte. Dieser war es zuvor nicht gelungen, die zurückgekehrten Kolonialdeutschen in die DKG zu integrieren.
Der Versailler Vertrag verpflichtete das Deutsche Reich außerdem dazu, den Kolonialdeutschen (und den Kolonialfirmen) ihre in den Kolonien entstandenen Schäden zu ersetzen. Aufgrund dieser Entschädigungsfrage musste der Reichsverband der Kolonialdeutschen und Kolonialinteressierten eine behördenähnliche Administration aufbauen, da er von Regierungsseite mit der Vorprüfung der Schäden in den ehemaligen „Schutzgebieten“ betraut war.
Die Regelung der Entschädigungsfrage war einer der Gründe, aber nicht die Ursache, für die dauerhafte Etablierung der kolonialdeutschen Organisationen nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. Die Bedeutung der Kolonialdeutschen zeigte sich auch im Zusammenhang mit der Gründung der Kolonialen Reichsarbeitsgemeinschaft (Korag) im September des Jahres 1922. Sie wurde ins Leben gerufen, um der bereits im deutschen Kaiserreich als negativ empfundenen Zersplitterung der Kolonialbewegung entgegenzuwirken. Neben dem Vorsitzenden der DKG, einem Vertreter der ehemaligen Kolonialsoldaten (Kolonialkrieger), gehörte auch der Vorsitzende des Reichsverbands der Kolonialdeutschen und Kolonialinteressenten dem dreiköpfigen Vorstand an.





