Friedrich griff die Verhandlungen mit Eugens Nachfolger Nikolaus V. wieder auf. Am 17. Februar 1448 schloss der König mit dem Apostolischen Stuhl das „Wiener Konkordat“. Darin wurde festgelegt, dass der Papst alle Ämter neu besetzen dürfe, deren Inhaber innerhalb zweier Tagesreisen von Rom verstarben. Der Papst wiederum bestätigte das Recht der nicht direkt dem Heiligen Stuhl unterstellten Domkapitel und größeren Klöster, Bischöfe und Äbte selbst zu wählen. Nur in den ungeraden Monaten lag die Nachbesetzung vakanter niederer Pfründen (Pfarreien oder Kanonikate) beim Papst, ansonsten aber beim zuständigen Pfründeninhaber (Kollator). In Österreich ermöglichte das Abkommen die Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse, etwa die Einrichtung eines Bistums Wien.





