Auf den ersten Blick wirkt es überraschend, dass die Gäste des Museums nicht von Folterinstrumenten, Richtschwertern und historisierenden Möbelstücken erwartet werden. Im Henkerhaus gibt es keine Exponate zu sehen, sondern eine moderne Ausstellung mit vielen historischen Bildern auf Leuchtkästen.
Anders als viele Folter- und Kriminalmuseen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts soll das Henkerhaus kein Ort zum Gruseln sein, sondern schwerpunktmäßig das Rechtsverständnis im frühneuzeitlichen Nürnberg nachvollziehbar erklären.
Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit hatten eine hohe Bedeutung für das Selbstverständnis der Reichsstadt Nürnberg. Davon zeugen auch die bis heute erhaltenen Lochgefängnisse unter dem historischen Rathaus. Hier wurden nach Einführung der „Constitutio Criminalis Carolina“ (1532), der „Peinlichen Halsgerichtsordnung“ Kaiser Karls V., große Teile des Inquisitionsverfahrens durchgeführt.
Um eine Person, die man einer Straftat verdächtigte, verurteilen zu können, bedurfte es in der Regel eines Geständnisses. Dieses wurde bei begründetem Verdacht auch durch Folterungen erzwungen. Die Folterung im Rahmen des Strafverfahrens gehörte in den Aufgabenbereich des städtischen Henkers, den die Ausstellung im Henkerhaus selbstverständlich ins Zentrum rückt.
Seit 1378 ist in den Quellen ein Henker im Dienst der Stadt nachweisbar. Der berühmteste „Nachrichter“ – wie die Nürnberger Henker in reichsstädtischer Zeit bezeichnet wurden – ist Franz Schmidt. Der um 1555 in Bamberg geborene Schmidt versah sein Amt in Nürnberg 40 Jahre lang. Bekannt ist er heute vor allem wegen seines Diensttagebuchs, in dem er alle von ihm vollzogenen 361 Hinrichtungen und 345 Leibstrafen eintrug. Das nicht im Original erhaltene Dokument bietet tiefe Einblicke in die Kriminalgeschichte um 1600 und ist auch sozialgeschichtlich eine herausragende Quelle.
Ausgehend von Franz Schmidts Diensttagebuch, das es auch in einer Hörstation zum Anhören gibt, werden in der Ausstellung im Henkerhaus die Aufgaben des Henkers im Strafprozess und -vollzug dargestellt, wobei die Systematik der verschiedenen Strafarten erklärt wird.
Illustriert werden diese Themen unter anderem durch Abbildungen aus der „Neubauerschen Chronik“. Diese (inhaltlich häufig sehr ungenaue) Chronik wurde zwischen 1601 und 1616 von einem Gastwirt verfasst und weist eine große Zahl detailreicher kolorierter Zeichnungen auf.
Auch wenn Franz Schmidt und viele weitere Scharfrichter über der Pegnitz gewohnt haben, ist von dieser Nutzung des Gebäudes heute nichts mehr zu sehen. Es haben sich weder Einrichtungsgegenstände noch Zeugnisse darüber erhalten, wie die Henker und deren Familien die einzelnen Räume genutzt haben.





