Für die theoretische Wegbereitung der Verfolgung von Personengruppen, die als ‚Zigeuner‘ stigmatisiert wurden, kam ab 1936 der Rassenhygienischen und Bevölkerungsbiologischen Dienststelle des Reichsgesundheitsamts in Berlin unter der Leitung von Robert Ritter (1901-1951) eine zentrale Bedeutung zu. Ritter war zuvor von 1933 an als Nervenarzt an der Tübinger Universitätsnervenklinik tätig gewesen. Er engagierte sich bereits in Tübingen als aktiver ‚Rassenhygieniker’. Seine Tübinger Habilitationsschrift „Ein Menschenschlag“ stellte eine ‚rassenbiologische‘ Untersuchung über soziale Randgruppen aus dem Tübinger Raum dar. Sie legte bereits die methodischen Grundlagen für die spätere systematische Erfassung von ‚Zigeunern‘ in Deutschland, die sein Institut ab 1936 mit über 23.000 Gutachten umsetzte und die im späteren Genozid an den ‚Zigeunern’ endete.
Auf der Grundlage des ‚Auschwitz-Erlasses’ vom Dezember 1942 wurde der überwiegende Teil der im Reichsgebiet lebenden ‚Zigeuner’ und ‚Zigeunermischlinge’ nach Auschwitz deportiert. Die kleine Gruppe derjenigen, die von der Deportation ausgenommen waren, sollte zwangssterilisiert werden. Zwischen Mai 1944 und Januar 1945 wurden in den Tübinger Universitätskliniken mindestens fünf als ‚Zigeunermischlinge’ stigmatisierte Personen zwangsweise sterilisiert – ein Mann in der Chirurgischen Klinik und vier Frauen in der Frauenklinik. Drei von ihnen beantragten nach 1945 im Rahmen des Bundesgesetzes zur Entschädigung der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung Wiedergutmachung von Schäden an Körper und Gesundheit.
An der Erfassung der ‚Zigeuner’ durch die Rassenhygienische Forschungsstelle war Sophie Ehrhardt (1902-1990) mitbeteiligt, bis sie 1942 an das Rassenbiologische Institut der Universität Tübingen wechselte. Über das Ende des Nationalsozialismus hinaus arbeitete sie noch jahrzehntelang unbehelligt mit den unter Zwang erhobenen Daten der Rassenhygienischen Forschungsstelle. So betreute sie Mitte der 1940er Jahre zwei anthropologische Doktorarbeiten, in denen Gutachten ausgewertet wurden. Seit Mitte der 1950er Jahre verwendete sie die Daten offen in ihren Aufsätzen. Für das Projekt „populationsgenetische Untersuchungen an Zigeunern“ erhielt sie von 1966 bis 1970 Forschungsgelder von der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Bis zu ihrer Pensionierung 1968 forschte und lehrte Sophie Ehrhardt am Tübinger Anthropologischen Institut. Im selben Jahr untersagte der neue Direktor des Tübinger Anthropologischen Instituts die weitere Verwendung der Gutachten.
Die Verbindung Ehrhardts zu der Erfassung der ‚Zigeuner‘ im Nationalsozialismus gelangte jedoch erst 1981 in das öffentliche Bewusstsein, nachdem 18 Sinti den Keller der Tübinger Neuen Aula besetzten und die Übergabe der dort lagernden ‚Zigeunermaterialien‘ an das Bundesarchiv forderten. Der Forderung der Sinti kam die Tübinger Universitätsleitung noch am gleichen Tag nach und verhängte ein Hausverbot gegen Ehrhardt, solange die Vorgänge nicht vollständig aufgeklärt waren. Ein gegen Sophie Ehrhardt angestrengtes Ermittlungsverfahren wurde 1985 eingestellt, eine Beschwerde des Verbandes Deutscher Sinti und Roma wies die Stuttgarter Generalstaatsanwaltschaft 1986 zurück.





