Den Anfang machte Preußen: Nach hitzigen Debatten hatte das Abgeordnetenhaus am 23. Januar 1874 dem „Gesetz zur Einführung der Zivilehe und zur Beurkundung des Personenstandes“ mehrheitlich zugestimmt. Ein Jahr später wurde das Gesetz nach preußischem Vorbild im Deutschen Reich eingeführt. Damit war – auf dem Höhepunkt des Kulturkampfes – das Recht der Kirchen, die Eheschließungen zu vollziehen und zu beurkunden, massiv beschnitten worden. Eine Ehe galt nun erst dann als rechtsgültig, wenn sie vor einem Standesbeamten geschlossen wurde. Die Machtbeschneidung der Kirchen bedeutete aber auch für viele gemischtkonfessionelle und nicht-religiöse Paare, dass sie nun den Bund der Ehe eingehen konnten. Dennoch wollte die Reichsregierung unter Otto von Bismarck nicht ganz auf die kirchliche Trauung verzichten. Es sei vielmehr dringend wünschenswert, so die Begründung des Gesetzes, dass „jeder, der in die rechtliche Gemeinschaft der Ehe eintritt, diese Gemeinschaft auch mit dem sittlichen Geiste und der ernsten Weihe erfülle“.





