Papyrusurkunden der Päpste sind selten überliefert, weniger als 30 Exemplare oder Fragmente sind heute noch original erhalten. Nicht nur Kriegs- und Archivverluste, sondern auch die relativ schlechte Haltbarkeit des damaligen Beschreibstoffes sind für diese geringen Zahlen verantwortlich. Der in Rom noch relativ lange benutzte Papyrus ist unter feuchtklimatischen Bedingungen gefährdeter als andere Materialien. Wie im übrigen Europa setzte sich nicht zuletzt deshalb – vielleicht in Imitation der kaiserlichen Urkunden – auch in Rom ab der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts sukzessive die Verwendung von Pergament durch.
In Deutschland sieht es bei den Papsturkunden auf Papyrus besonders schlecht aus: Erhalten ist nur noch das heute in Münster verwahrte Privileg Stephans V. für das Kanonissenstift Neuenheerse (Diözese Paderborn) von 891, nachdem ein Privileg Benedikts VIII. für das Benediktinerkloster St. Michael zu Hildesheim aus der Zeit um 1022 im Zweiten Weltkrieg verbrannte.
Von beiden Urkunden gibt es glücklicherweise gute fotografische Reproduktionen. Wie die Abbildungen in einem 1929 publizierten vatikanischen Faksimileband zeigen, war das Privileg Stephans V. für Neuenheerse bislang an Anfang und Ende unvollständig. Der fehlende Abschluss war besonders bedauerlich, denn nach dem päpstlichen Schlusswunsch (dem sogenannten Bene valete) folgt in Urkunden die Datumszeile, die nicht nur den Zeitpunkt der Ausstellung, sondern auch das an der Ausstellung beteiligte Personal nennt. In dieser Hinsicht konnte nun durch die Wiederentdeckung eines Papyrusfragments in Göttingen Abhilfe geschaffen werden.
Dieses kleine Dokument, das in Paderborn erstmals zusammen mit der in Münster überlieferten Urkunde ausgestellt wurde, erhellt eindrücklich auch die Geschichte des größeren Teils der Urkunde, die im Staatsarchiv Münster erst vor Kurzem restauriert wurde. „Wiederentdeckt“ wurde das etwa 25 mal 30 Zentimeter große, aus zwei Teilen bestehende kleine Fragment im sogenannten Diplomatischen Apparat der Universität Göttingen, der seit dem 18. Jahrhundert dazu dient, Materialien zur akademischen Lehre bereitzuhalten. Bislang galt das Göttinger Exemplar als spätantiker Papyrus. Die nun entdeckten griechischen Zeichen auf diesem Fragment machen es besonders interessant.
Das Geheimnis der geteilten Papsturkunde
Aber zunächst: Warum gibt es überhaupt zwei Teile an unterschiedlichen Aufbewahrungsorten? Hier hilft ein kurzer Blick auf die Überlieferungsgeschichte. Nach der Säkularisation und der napoleonischen Gründung des Königreichs Westphalen kam die Papsturkunde 1812 nach Göttingen in die genannte Sammlung originaler Schriftstücke (Diplomatischer Apparat). Der damalige Leiter dieser Sammlung, Thomas Christian Tychsen, restaurierte die Urkunde und befestigte sie (erneut) auf Leinenstoff. Nach dem Ende des Königreichs Westphalen gelangte die Urkunde 1816 über Paderborn und Berlin ins preußische Provinzialarchiv nach Münster. Den Abschnitt mit der Datierung hatte Tychsen zwischen 1812 und 1816 aber offenbar bei der Restaurierung in Göttingen vom Hauptteil der Urkunde abgetrennt. Vergaß er 1816, dieses Fragment dem größeren Teil beizulegen, wusste er nicht um deren Zusammengehörigkeit, oder war es nur ein Zufall?





