Sogleich nach der Reichsgründung war daher die Mark als Goldwährung neben den anderen Landeswährungen für das Deutsche Reich festgesetzt worden. 1873 wurden die Landeswährungen abgeschafft, doch es dauerte noch einige Zeit, bis diese sich in allen Bundesstaaten nicht mehr im Umlauf befanden. Schließlich wurde am 1. Januar 1876 die Mark die neue einheitliche Währung für das Reich. Für das Hartgeld in der Stückelung von einer, zehn und 20 Mark erfolgte die Ausgabe als Goldmünzen im Nominalwert. Die am selben Tag neugegründete Reichsbank war dazu verpflichtet, die von ihr ausgegebene Währung durch Gold zu decken. Der Umtauschwert betrug 1392 Mark je Pfund Gold. Die Grundlage für den Goldstandard bildeten weitgehend die in Goldmünzen geleisteten Reparationszahlungen Frankreichs aus dem Krieg von 1870/71. Damit war die Währungsreform nach dem Goldstandard abgeschlossen. 1914 wurde die Golddeckung kriegsbedingt ausgesetzt.





