Zentrales Anliegen des Gesetzes war der Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Die Neuordnung ersetzte die sogenannte Hausfrauenehe durch einen partnerschaftlichen Ansatz. Frauen waren damit zukünftig gleichermaßen zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Zugleich wurde das Schuldprinzip, nach dem ein Ehepartner für das Scheitern der Ehe verantwortlich gemacht wurde, durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt. Der finanziell stärkere Ehepartner musste den finanziell schwächeren unterstützen. Das Gesetz schaffte damit ein Verfahren, das eine Auflösung der Ehe unter zumutbaren Bedingungen erlaubte. Die Oppositionsfraktion CDU/CSU sah durch das neue Scheidungsrecht allerdings die Ehe auf Lebenszeit in Gefahr und befürchtete, dass künftig nur noch Ehen auf Zeit geführt würden.





