Das Ende kam jäh, als Kaiser Joseph II. am 11. Dezember 1785 ein „Handbillet“, das sogenannte Freimaurerpatent, erließ. In einem Klima wild sprießender Orden und Geheimbünde sah er die Gefahr, dass immer mehr Mystiker und Staatsgefährder das Freimaurertum unterwandern könnten. Deshalb ordnete er eine Beschränkung sowie strikte staatliche Überwachung der Logen an. Maximal drei von ihnen durfte es fortan in den Städten geben, und diese hatten den Behörden ihre Versammlungstermine und Mitgliederlisten einzureichen. Infolge des Patents fusionierten die Wiener Logen zu den beiden Sammellogen „Zur Wohltätigkeit“ und „Zur neugekrönten Hoffnung“, wobei sich die Zahl der Mitglieder fast halbierte. Von 1793 an lösten sich die Logen ganz auf.





