Im deutschen Kaiserreich schuf das am 14. Mai 1879 verkündete „Gesetz, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen“ erstmals ein reichsweites Lebensmittelrecht. Die Polizei hatte fortan die Befugnis zur Lebensmittelaufsicht. Sie konnte gegen eine Entschädigung Warenproben zu Kontrollzwecken entnehmen. Bei Zuwiderhandlung gegen die „Unverfälschtheit“ oder gar bei Gesundheitsgefährdung drohten schwere Strafen. Während bei einer fahrlässigen Täuschung oder Verfälschung ein Bußgeld in Höhe von 150 Mark verhängt werden konnte, sah das Gesetz im Fall einer vorsätzlichen Gesundheitsgefährdung sogar mehrjährige Gefängnisstrafen vor. Gleichzeitig wurde die Ausbildung von Nahrungsmittelchemikern gefördert, damit diese die speziellen Kontrollen übernehmen konnten.





