Als ein Höhepunkt der Landfriedensbewegung im Hochmittelalter gilt der am 15. August 1235 von Kaiser Friedrich II. erlassene Mainzer Reichslandfrieden. Der Staufer hatte kurz zuvor seinen rebellischen Sohn Heinrich (VII.) entmachtet und nutzte den Mainzer Hoftag, um die Rechts- und Herrschaftsstrukturen des Reichs nördlich der Alpen neu zu gestalten. Der erstmals auch auf Deutsch und auf unbestimmte Zeit verkündete Reichslandfrieden bezog sich vor allem auf das Fehdewesen. Bedurfte es seit 1186 eines Fehdebriefs, in dem die gewaltsame Konfliktführung angekündigt wurde, so musste ihr von jetzt an ein richterliches Urteil vorausgehen. Denn „wo die Autorität des Rechts fehlt, nimmt zügellose Raserei überhand“. Der Kaiser strukturierte das königliche Hofgericht neu und führte nach sizilischem Vorbild einen ständigen Hofrichter ein. Zumindest de iure war das Faustrecht damit rechtlich begrenzt worden. Endgültig verboten wurde das Fehdewesen aber erst 1495 im Ewigen Landfrieden.





