429 n. Chr. setzte Theodosius daher eine Kommission von 22 Gelehrten ein, die alle kaiserlichen Gesetze und Erlasse seit 312 n. Chr. , dem Herrschaftsbeginn Konstantins des Großen, sammelte. Konstantin galt als erster christlicher Herrscher, und ältere Gesetze waren ohnehin meist überholt. Die Kommission überarbeitete die gesammelten Texte sprachlich und inhaltlich. Am 15. Februar 438 veröffentlichte Theodosius das imposante Ergebnis, in 16 Teile gegliedert. Zum 1. Januar 439 trat der nach ihm benannte „Codex Theodosianus“ in Kraft. Noch nach dem Untergang des Römischen Reiches orientierte sich die Rechtsprechung in den germanischen Nachfolgereichen, etwa bei den Westgoten, an diesem Kompendium.





