Die Politik reagierte auf dieses Bedürfnis: Am 2. Dezember 1964 fasste der Deutsche Bundestag auf Antrag des Wirtschaftsausschusses einen Beschluss, der vorsah, eine Stiftung privaten Rechts unter dem Namen „Stiftung Warentest“ zu finanzieren. Schon zwei Tage später erfolgte die offizielle Errichtung der Stiftung durch die Bundesregierung. Ihren Sitz hatte sie in West-Berlin. Die Gründung der Stiftung, die aus dem Bundeshaushalt zunächst mit 2,5 Millionen Euro unterstützt werden und sich gleichzeitig durch Staatsferne auszeichnen sollte, war kein einfaches Unterfangen. Etliche Jahre war die Adenauer-Regierung der Kritik der Wirtschaftsverbände ausgesetzt, die das Warentest-Institut als unzulässigen Eingriff in die freie Marktwirtschaft und bereits die Planwirtschaft à la DDR heraufziehen sahen. Für die Bundesregierung standen indes Aufklärung der Konsumgesellschaft und Markttransparenz im Vordergrund. Die Stiftung Warentest liefert noch heute wichtige Orientierungen für die Verbraucher.





