Die Exkommunikation eines als häretisch angesehenen Papstes geriet über die Jahrhunderte beinahe in Vergessenheit, bis sie im 15. Jahrhundert wieder ausgegraben wurde. Dabei ging es um die Frage der Unfehlbarkeit. Wie stand es um die Unfehlbarkeit, wenn es einen Fall gab, in dem ein Papst mit dem Anathema belegt worden war? Im 19. Jahrhundert wurde diese Diskussion hitziger, denn 1870 verkündete Papst Pius IX. auf dem ersten Vatikanischen Konzil das Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit. Im Vorfeld war von Gegnern des Dogmas auch das Anathema von 681 gegen Papst Honorius als Argument gegen das päpstliche Vorhaben vorgebracht worden. Das Konzil kam jedoch zu dem Schluss, Honorius habe die inkriminierten Briefe nicht als Papst ex cathedra, sondern als Privatmann verfasst. Somit war die päpstliche Unfehlbarkeit bewahrt.





